Besteht Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung?
Bei kurzfristigen Flugplanänderungen können Fluggäste in einigen Fällen Ansprüche auf
Ausgleichszahlungen geltend machen. Ausnahmen bestehen, wenn die Änderungen auf außergewöhnliche Umstände, wie extreme Wetterbedingungen, Gefahrenmeldungen oder einen Streik des Bodenpersonals, zurückzuführen sind. Bei Flugausfällen oder Verspätungen, die mit mindestens
14 Tagen Vorlauf bekanntgegeben werden, besteht ebenfalls kein Anspruch auf Zahlungen durch die Airline, abgesehen von der Erstattung des Ticketpreises.
Bei Flugannullierung aus beherrschbaren Gründen mit einer Vorlaufzeit
von 7 bis 14 Tagen steht Ihnen eine Entschädigung zu, sofern der angebotene Ersatzflug mit mehr als 2 Stunden Verspätung abhebt oder mit mehr als 4 Stunden Verspätung ankommt. Wird der Flug erst bis zu
7 Tage vor Abflug gestrichen, steht Ihnen eine
Entschädigung zu, wenn das Flugzeug mit mehr als einer Stunde Verspätung abhebt oder mit mehr als 2 Stunden Verspätung landet.
Die Höhe der Zahlungen hängt vom Zeitpunkt der Annullierung, von der entstandenen Verspätung und der geplanten Flugdistanz ab und kann zwischen 250 € und 600 € betragen. Die Ausgleichszahlungen werden
pro Fluggast berechnet, womit bei Gruppenreisen jede:r Mitarbeiter:in für sich Ansprüche gegenüber der Airline geltend machen kann.