Optionen für Weiterreisende: Umbuchung auf einen Ersatzflug
Wenn die Airline für einen verpassten Anschlussflug verantwortlich ist, kümmert sich das Personal um eine
kostenlose Umbuchung auf einen Ersatzflug. Haben Sie den verpassten Flug hingegen selbst verschuldet, können Sie auf
Kulanz der Fluggesellschaft hoffen. Das bedeutet: Sie haben keinen Anspruch auf die Rückerstattung des Ticketpreises oder eine Umbuchung – es gibt aber eine Möglichkeit, einen Teil der Kosten zurückzubekommen. Das betrifft die
Steuern und die Flughafengebühren. Diese Gelder müssen Airlines nämlich nur bezahlen, wenn Fluggäste wirklich fliegen.
Generell sollten Sie je nach Airline
zwischen 90 und 120 Minuten vor Abflug am Check-in-Schalter sein. Bei internationalen Flügen kann auch ein früherer Zeitpunkt gefordert sein. Sobald Sie merken, dass es zeitlich eng wird, werden Sie aktiv: Wenn Sie z. B. lange in der Abfertigungsschlange stehen und Ihren Abflug näher rücken sehen, melden Sie sich rechtzeitig beim
Flughafenpersonal. Eventuell können Sie dann bevorzugt eingecheckt werden. Ansonsten kann es nämlich passieren, dass Ihnen eine Mitschuld am Verpassen des Fluges zugeschrieben wird.
Wenn es doch dazu kommt, dass Sie den
Flug selbst umbuchen
müssen, können
hohe Gebühren anfallen. Manchmal ist es dann günstiger, einen neuen Flug zu buchen. Die Kosten setzen sich meistens aus einer Umbuchungsgebühr (oft zwischen 0 und 200 Euro) und der Differenz des neuen Flugpreises zusammen (falls dieser über dem alten Preis liegt). In den meisten Fällen ist eine solche Differenz vorhanden, weil der Flugpreis in der Regel steigt, je kurzfristiger Passagier:innen buchen.