Flugreise: Was beachten? – Der Guide für Geschäftsflüge

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Anschlussflug verpasst – diese Rechte haben Sie

Wer auf einem Flug in den Urlaub oder auf Geschäftsreise ist, verlässt sich in der Regel darauf, seinen Anschlussflug wie geplant zu erreichen. Doch was können Sie tun, wenn Sie Ihren Anschlussflug wegen Verspätung verpasst haben? Passagier:innen sind dann durch die EU-Fluggastrechteverordnung abgesichert: Sie regelt, welche Entschädigung den Reisenden zusteht und ob weitere Ansprüche fällig werden. Darunter fallen z. B. Verpflegung am Flughafen oder eine Übernachtung. Wir erklären, wie Sie im Fall eines verpassten Anschlussfluges vorgehen.

Anschlussflug verpasst – so gehen Sie vor

Seinen Anschlussflug zu verpassen, kann ärgerlich sein. Deshalb gilt zuerst: Ruhe bewahren, denn nur so lassen sich die weiteren Schritte gut befolgen. Um Ihre Chance auf eine Erstattung und einen schnellen Ersatzflug zu erhöhen, gehen Sie wie folgt vor:
  1. Wenden Sie sich schnellstmöglich an den Schalter der Fluggesellschaft. Meistens finden Sie ihn im Transitbereich.
  2. Lassen Sie sich von der Airline den Grund für die oder den Ausfall des Zubringerfluges schriftlich bestätigen. Hierfür stehen oft Vordrucke bereit.
  3. Die Airline bucht den Flug dann in der Regel kostenlos für Sie um. Alternativ können Sie auch ganz vom Flug zurücktreten.
  4. Sammeln Sie alle möglichen Informationen, die Sie zu Ihrem verpassten Anschlussflug erhalten können: Fotografieren Sie die Anzeigetafel, um die Flugverspätung oder Annullierung zu dokumentieren. Halten Sie die geplanten und tatsächlichen Ankunfts- und Abflugzeiten schriftlich fest.
  5. Lassen Sie sich Ihre gesammelten Informationen von anderen Betroffenen bezeugen. Tauschen Sie wenn möglich Kontaktdaten aus – das kann helfen, die Entschädigungsforderung besser durchzusetzen.
  6. Informieren Sie wenn nötig Ihr Hotel oder Ihre Unterkunft darüber, dass Sie später anreisen. Pauschalreisende sollten auch ihrem Veranstalter Bescheid geben, über den die Reise gebucht wurde. Vielleicht gibt es auch eine Mietwagenfirma, die Sie vom Zielflughafen abholen soll? Oder eine Reederei, wenn die Weiterreise per Fähre geplant ist? Dann geben Sie auch dort Bescheid. Bei einer Buchung über wenden Sie sich an den Kundendienst, damit dieser die Information für Sie weitergibt.
  7. Unter bestimmten Umständen stehen Ihnen Versorgungen wie Getränke, Snacks oder eine Übernachtung zu – lassen Sie sich diese ggf. von der Airline organisieren.
  8. Sammeln Sie alle Belege über die Ausgaben, die durch den verspäteten Flug entstehen. Dazu zählen z. B. Nahrungsmittel, Telefonkosten, Hotelunterkunft oder Transfer.
Wenn es durch die Verspätung zu Schäden z. B. am Gepäck kommt, greift unter Umständen das Montrealer Übereinkommen: Hier sind klare Regeln dafür definiert, wenn bei Flügen ein Schaden entsteht, für die die Airline verantwortlich ist – zum Beispiel, wenn Koffer nicht angekommen sind oder das ist.
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Optionen für Weiterreisende: Umbuchung auf einen Ersatzflug

Wenn die Airline für einen verpassten Anschlussflug verantwortlich ist, kümmert sich das Personal um eine kostenlose Umbuchung auf einen Ersatzflug. Haben Sie den verpassten Flug hingegen selbst verschuldet, können Sie auf Kulanz der Fluggesellschaft hoffen. Das bedeutet: Sie haben keinen Anspruch auf die Rückerstattung des Ticketpreises oder eine Umbuchung – es gibt aber eine Möglichkeit, einen Teil der Kosten zurückzubekommen. Das betrifft die Steuern und die Flughafengebühren. Diese Gelder müssen Airlines nämlich nur bezahlen, wenn Fluggäste wirklich fliegen.
Generell sollten Sie je nach Airline zwischen 90 und 120 Minuten vor Abflug am Check-in-Schalter sein. Bei internationalen Flügen kann auch ein früherer Zeitpunkt gefordert sein. Sobald Sie merken, dass es zeitlich eng wird, werden Sie aktiv: Wenn Sie z. B. lange in der Abfertigungsschlange stehen und Ihren Abflug näher rücken sehen, melden Sie sich rechtzeitig beim Flughafenpersonal. Eventuell können Sie dann bevorzugt eingecheckt werden. Ansonsten kann es nämlich passieren, dass Ihnen eine Mitschuld am Verpassen des Fluges zugeschrieben wird.
Wenn es doch dazu kommt, dass Sie den müssen, können hohe Gebühren anfallen. Manchmal ist es dann günstiger, einen neuen Flug zu buchen. Die Kosten setzen sich meistens aus einer Umbuchungsgebühr (oft zwischen 0 und 200 Euro) und der Differenz des neuen Flugpreises zusammen (falls dieser über dem alten Preis liegt). In den meisten Fällen ist eine solche Differenz vorhanden, weil der Flugpreis in der Regel steigt, je kurzfristiger Passagier:innen buchen.
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Wer zahlt, wenn der Anschlussflug wegen Verspätung verpasst wird?
Wer für einen verpassten Anschlussflug aufkommt, hängt von der Ursache des Verpassens ab. Dabei ist grundsätzlich zwischen selbstverschuldeten, der Airline zuzuschreibenden sowie den sogenannten besonderen Umständen zu unterscheiden:
  • Gründe, bei denen Reisende selbst zahlen: Hierzu zählen z. B. zu lange Aufenthalte in der Lounge, in einem Café oder im Duty Free. Auch wenn Sie das Gate nicht rechtzeitig finden, kann zwar vielleicht ein unübersichtlicher Flughafen dahinter stecken, aber Sie müssen trotzdem für den verpassten Anschlussflug aufkommen. Die Umbuchung richtet sich dann nach den Tarifregeln des Tickets.
  • Gründe, bei denen die Airline zahlt: Darunter fällt alles, was im Einflussbereich der Airline liegt – also z. B. technische Defekte, schlechte Organisation des Flugbetriebs, verspätete oder erkrankte Crew oder auch Probleme bei der Enteisung. In solchen Fällen ist die Airline dazu verpflichtet, Ihren Flug kostenlos auf den nächsten verfügbaren Ersatzflug in derselben Serviceklasse umzubuchen. Dabei spielt es keine Rolle, wie teuer das Ticket war und zu welcher Airline es gehört – die Fluggesellschaft muss Ihren Flug auch auf andere Airlines umbuchen, wenn diese keine ihrer Partner sind.
  • Außergewöhnliche Umstände: Unwetter, Naturkatastrophen, Vogelschläge, Terrorwarnungen – all das kann zu Flugverspätungen führen, die die Airline nicht beeinflussen kann. Auch Flughafen- und Luftraumsperrungen sowie Grenzschließungen fallen unter die außergewöhnlichen Umstände. zählt gegebenenfalls auch dazu, es sei denn, die Mitarbeiter:innen der Airline selbst sind für den Streik verantwortlich – dann kann unter Umständen eine Entschädigung gefordert werden.
Übrigens: Eine Entschädigung ist nicht das Gleiche wie eine Erstattung. Die Entschädigung ist quasi der Schadensersatz für Passagier:innen für die verlorene Zeit und die damit verbundenen Unannehmlichkeiten. Die Erstattung dagegen bedeutet die Rückzahlung des Ticketpreises. Es gibt sogar Fälle, bei denen Reisenden beides – also Entschädigung und Erstattung – zusteht.

Tipps für eine schnellere Weiterreise

Zuerst sollten Sie, wenn Sie verspätet am Flughafen ankommen, eines tun: Flugstatus checken. Mit etwas Glück wartet Ihr Anschluss. Und falls Sie im Flugzeug sitzen und merken, dass Ihr Umstieg eventuell noch klappen könnte: Gehen Sie ruhig auf die Crew zu und fragen, ob Sie zur Landung weiter vorne sitzen dürfen. Dann geht das Aussteigen schneller.
Wenn trotzdem nichts geholfen hat und Sie Ihren Anschlussflug wegen Verspätung verpassen, bringt es nichts, sich lange zu ärgern. Befolgen Sie lieber ein paar Tipps, die Sie schneller an Ihren Zielort bringen:
  • Ruhe bewahren: Vor allem sollten Sie einen kühlen Kopf behalten. Nur so lassen sich die Schritte befolgen, die zum Umbuchen nötig sind.
  • Service Desk aufsuchen: Gehen Sie so schnell wie möglich zum Service Desk der Airline, bei der Sie den Anschlussflug verpasst haben. Meistens finden Sie ihn am Transferschalter oder noch am Abfluggate, wenn das Flugzeug erst vor wenigen Minuten abgehoben ist.
  • Ihr Geschäftsreisebüro / Ihren Anbieter kontaktieren: Haben Sie oder Ihr Unternehmen den Flug über ein Geschäftsreisebüro oder einen Reisemanagement-Anbieter wie TravelPerk gebucht, erhalten Sie hier Support. Der 7-Sterne Service von TravelPerk steht Ihnen rund um die Uhr per Chat, E-Mail und Telefon zur Verfügung und unterstützt Sie bei allen Fragen und Problemen.
  • Nach Alternativen schauen: Steht Ihnen kein Support zur Verfügung, können Sie auf Vergleichsportalen im Internet selbst nach Ersatzflügen schauen, wenn Sie merken, dass Sie Ihren Anschlussflug verpassen. Dort können Sie Angebote vergleichen und buchen.
  • Flugbuchung über FlexiPerk: Besonders für Reisende, die eine , bietet sich die Organisation über an. Damit können Sie einen Flug (ebenso wie Hotel, Mietwagen oder Zug) bis zu zwei Stunden vorher stornieren. Sie erhalten eine Rückerstattung von 80 %.

Entschädigungsansprüche für einen verpassten Anschlussflug

Unter bestimmten Umständen stehen Ihnen Ausgleichszahlungen zu, wenn Sie Ihren Anschlussflug wegen Verspätung verpasst haben. Das ist in der EU-Fluggastrechteverordnung festgelegt. Ob Sie einen Anspruch auf die Entschädigung haben, regeln diese Vorschriften:
  • Flugverspätung von mindestens drei Stunden: Hiermit ist die Ankunftsverspätung des Zubringerflugs gemeint. Wenn Ihr Flugzeug also z. B. vier Stunden zu spät abhebt, aber unterwegs die Verspätung aufholt und nur noch zwei Stunden zu spät landet, liegt keine dreistündige Ankunftsverspätung vor. Der Zeitpunkt, an dem die Verspätung ausgemacht wird, ist das Öffnen der Flugzeugtüren.
  • EU-Bezug: Wenn Ihr Flugzeug innerhalb der EU startet, gelten die Fluggastrechte unabhängig vom Endziel. Auch die Airline spielt keine Rolle. Gleiches gilt auch umgekehrt; wenn das Flugzeug außerhalb der EU startet, aber einen Zielflughafen in der EU anfliegt. Dann muss aber zusätzlich der Sitz der Airline in der EU liegen.
  • Keine außergewöhnlichen Umstände: Die Airline muss nachweisen, dass keine Umstände zu der Flugverspätung geführt haben, die sie auch mit allen zumutbaren Maßnahmen nicht hätte vermeiden können. Dazu zählen z. B. Unwetter, Streiks Dritter oder Vogelschlag.
Besonders der letzte Punkt kann manchmal zu Rechtsstreit führen, wenn unklar ist, ob die Maßnahmen gegen die Umstände zumutbar gewesen wären oder nicht. Die Entschädigung richtet sich nicht nach dem Preis des Flugtickets, sondern nach der Länge der Flugstrecke:
Flugstrecke
Ankunftsverspätung
Entschädigung
unter 1.500 km
mehr als 3 Std.
250 €
1.500 – 3.500 km
mehr als 3 Std.
400 €
über 3.500 km
höchstens 4 Std. mehr als 4 Std.
300 €600 €
Eine Ausnahme gilt bei : Wenn sich Abflug- und Zielflughafen innerhalb der EU befinden und die Entfernung über 3.500 km beträgt, liegt die Entschädigung bei 400 Euro.
Ab einer Flugverspätung von fünf Stunden haben Sie das Recht, komplett vom Flug zurückzutreten. Die Airline ist dann verpflichtet, Ihnen den Ticketpreis zu erstatten und Sie kostenlos zu Ihrem Startflughafen zurückzubringen.
Die Entschädigungsansprüche können Sie bis zu drei Jahre nach der Flugverspätung oder geltend machen. Die Frist bezieht sich auf das Jahresende: War der Flug z. B. im Sommer 2021, haben Sie bis Ende 2024 Zeit, die Entschädigung und/oder Ticketerstattung zu fordern. Sie können Ihren Anspruch auch per oder im überprüfen.
Und was, wenn  jemand anderes das Ticket für Sie bezahlt hat? Dann geht die Erstattung trotzdem an den Fluggast. Bei der Erstattung kommt es immer darauf an, auf welchen Namen das Ticket gebucht ist. Gleiches gilt auch, wenn Sie auf sind, wobei hier zwischen Arbeitgeber und Angestellten interne Ausgleichsansprüche bestehen können.

Weitere Ansprüche bei verlängertem Flughafenaufenthalt

Ab zwei Stunden Wartezeit kommt die für den verspäteten Flug verantwortliche Airline auch für Snacks und Getränke auf. Sollte sich der Anschlussflug auf den nächsten Tag verschieben, zahlt die zuständige Fluggesellschaft auch eine Übernachtung sowie den Transfer zur Übernachtungsstätte und zurück zum Flughafen. Dabei spielt es keine Rolle, aus welchem Grund sich der Flug verspätet: Es kann also auch sein, dass außergewöhnliche Umstände die Ursache sind. Die Airline ist dann zwar von Entschädigungszahlungen befreit, muss aber für eine angemessene Verpflegung sorgen. Außerdem haben Sie einen Anspruch auf zwei Telefonate sowie zwei Faxe oder E-Mails, die Ihnen die Fluggesellschaft zahlt.
Und was gilt im Fall eines Streiks? Wenn das Personal der Fluggesellschaft die Arbeit niederlegt und lange Wartezeiten entstehen, haben Passagier:innen auch hier Anspruch auf kostenlose Snacks und Getränke. Zudem ist die Airline verpflichtet, einen Ersatztransport zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu organisieren.
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FAQ – häufige Fragen zum Thema „Anschlussflug verpasst“

Was passiert, wenn man seinen Anschlussflug verpasst?
Wenn Sie wegen Verspätung des Zubringerfluges Ihren Anschlussflug verpassen, steht Ihnen ggf. eine Ausgleichszahlung zu. Die Höhe richtet sich nach Flugstrecke und Verspätungsdauer. Außerdem kommen weitere Entschädigungen wie Getränke, Snacks oder eine Übernachtung hinzu, wenn der Anschlussflug am nächsten Tag stattfindet.
Was passiert, wenn die Umsteigezeit nicht reicht?
Sobald Sie merken, dass die Zeit am Umsteigeflughafen knapp wird, werden Sie aktiv: Fragen Sie z. B. nach einem Sitzplatz nahe der Ausgangstüren oder bitten Sie höflich nach einer bevorzugten Abfertigung am Flughafen. Wenn Sie Ihren Anschlussflug trotzdem verpassen, wenden Sie sich an den Service Desk und fragen nach einer Umbuchung sowie Ihren Entschädigungsansprüchen.
Wird bei Anschlussflügen gewartet?
Airlines sind nicht dazu verpflichtet, auf verspätete Fluggäste zu warten. Manchmal haben Passagier:innen aber Glück – vor allem, wenn sich der Zubringerflug nur gering verspätet und der Anschlussflug nicht lange warten muss.
Gelten Ansprüche auf Entschädigung auch bei Pauschalreisen?
Die EU-Fluggastrechteverordnung gilt auch für Pauschalreisen. Wenn Sie Ihren Anschlussflug wegen Verspätung verpassen, haben Sie auf Ihrer Reise Anspruch auf Ausgleichszahlungen oder eine Ticketerstattung sowie Versorgungsleistungen. Sollte die Reise komplett ausfallen, haben Sie das Recht auf eine Rückerstattung der Reisekosten.
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