Flugreise: Was beachten? – Der Guide für Geschäftsflüge

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Flug umbuchen: Infos & Tipps für Reisende

Eine Flugumbuchung ist eine praktische Option für Fluggäste, um ihre Reise flexibel zu gestalten. Ob unerwartete Ereignisse, Änderungen im Zeitplan oder Fehler in der ursprünglichen Buchung – ein Flugticket umzubuchen, bietet die Möglichkeit, die Reise anzupassen, ohne das Ticket komplett zu stornieren. Doch wie viel kostet eine Umbuchung und wie geht man dabei vor? Und wie unterscheiden sich eine und eine ? Wir geben Ihnen eine Übersicht über die möglichen Kosten und stellen Ihnen die verschiedenen Wege vor, wie Sie Ihren Flug umbuchen können.

Flugumbuchung durch Fluggast: Diese Änderungen gibt es

Eine Flugumbuchung kann sowohl die Airline als auch der Fluggast selbst vornehmen. Im letzten Fall sind oft persönliche Gründe wie eine Krankheit oder ein wichtiger Termin die Ursache. Für die Umbuchung brauchen Sie den Reservierungs- oder Buchungscode: Dieser steht meist in der Buchungsbestätigung für den Flug  und besteht aus sechs Buchstaben und Zahlen. Er bleibt bei der Anpassung oft bestehen. Doch welche Änderungen zählen als Flugumbuchung?

Flug auf andere Reisezeit umbuchen

Sie können bei Ihrem Flug sowohl das Flugdatum als auch die Reisezeit ändern. Das heißt, Ihr Abflug kann am selben Tag um ein paar Stunden verschoben werden, oder auch an einem anderen Datum um die gleiche Uhrzeit stattfinden. Auch beide Änderungen zusammen, also an einem anderen Tag zu einer anderen Flugzeit, sind möglich.

Namen des Fluggastes ändern

Eine Namensänderung ist oft nicht so einfach wie die Umbuchung der Reisezeit. Ob das Ticket auf einen anderen Namen umgebucht werden kann, hängt von den Richtlinien der Airline ab. Eventuell muss der und neu gebucht werden.

Abflug- oder Zielflughafen anpassen

Manchmal stellt sich bei der Reiseplanung auch heraus, dass der Abflug von einem anderen Flughafen praktischer ist oder sich ein anderer Zielflughafen mehr anbietet. Auch diese Umbuchung lassen die Fluggesellschaften in der Regel zu.

Buchung auf andere:n Passagier:in übertragen

Was passiert, wenn Fluggäste von ihrem Flug aus gesundheitlichen Gründen gänzlich zurücktreten müssen? Dann ist nicht immer eine Stornierung nötig: Sie können den Flug ggf. auch auf eine andere Person übertragen. Ob das möglich ist und zu welchem Preis, hängt u. a. vom gewählten Tarif ab.
Frau Mit Koffer Vor Flughafen Klein

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Was gibt es vor einer Flugumbuchung zu beachten?

Airlines bieten ihre Tickets zu verschiedenen Tarifen an, die sich sowohl im Preis unterscheiden als auch in der Frage, ob die Buchung änderbar oder stornierbar ist. Deshalb sollten Sie vor dem Ticketkauf einen genauen Blick auf die Möglichkeiten und Kosten werfen. Das ist vor allem bei Sonderangeboten wichtig, denn hier können die Tickets oft nur gegen (hohe) Gebühren umgebucht werden. Manchmal muss das Ticket auch storniert und ein neues ausgestellt werden – dann kann der Preis für eine Umbuchung 100 % des Ticketpreises ausmachen. Bei teuren Tickets sind Umbuchungen oft günstiger oder komplett kostenlos, weil Sie für die gewählten Tarife mehr Flexibilität bekommen.

Umbuchungsgebühren und -richtlinien hängen von Airline ab

Oft können Sie einen Flug problemlos umbuchen. Manchmal fallen dabei aber Gebühren an, die u. a. davon abhängen, wo Sie Ihren Flug gebucht haben. Reisebüros berechnen z. B. oft eine Bearbeitungsgebühr. Diese wird zusätzlich zur Umbuchungsgebühr und der Differenz des Ticketpreises angerechnet. Wie lange man vor dem Flug umbuchen kann und wie hoch die Umbuchungsgebühren sind, unterscheidet sich von Airline zu Airline:
Airline
Umbuchungsgebühr
Umbuchungsfrist
Eurowings
· Flex Option: 0 € (Flex Light: Umbuchung einmal möglich; Flex · Premium: Flug beliebig oft umbuchbar)· Standard: 50 €(Flüge, die vor dem 26. Oktober 2023 gebucht wurden, können Sie beliebig oft kostenlos umbuchen.)
bis 40 Min. vor geplantem Abflug
Lufthansa
Flüge innerhalb Europas:· Economy Light & Business Saver: 90 € (Datum & Reiseroute änderbar, nicht Start- und Zielort)· Economy Classic: 60 € (Datum, Reiseroute, Start- & Zielort umbuchbar)Flüge nach Japan, China, Malaysia, Singapur & Australien: ab 150 € (Saver/Best Buy-Tarif bzw. Base/Restricted-Tarif)Sonstige Langstreckenflüge: 150–200 €
bis 24 Std. vor geplantem Abflug
British Airways
80–180 €
bis 24 Std. vor geplantem Abflug
Condor
· Light Tarif: keine Umbuchung möglich· Classic Tarif: 50–70 €· Flex Option: 0 € (3 mal möglich, danach gelten Preise des Classic Tarifs)
bis 24 Std. vor geplantem Abflug
easyJet
· bei mehr als 60 Tagen vor Abflug: 21 €· bei weniger als 60 Tagen vor Abflug: mind. 43 €
bis 2 Std. vor geplantem Abflug
Ryanair
35–95 €; bei Namensänderungen: 115–160 €
bis 2,5 Std. vor geplantem Abflug
Emirates
· Saver & Flex Kategorie (Economy & Business): 100-150 €· Flex Plus: 0 €
bis 24 Std. vor geplantem Abflug
Swiss Airlines
· Economy Class (Kategorien Classic & Flex): 70 €· Business Class: 0 €
abhängig vom Flughafen; Schweiz: bis 3 Std. vor geplantem Abflug
Beachten Sie, dass die Preise hier nur die Umbuchungsgebühren sind. Eventuell kommt noch eine Preisdifferenz für das neue Flugticket hinzu. Außerdem können sich die Kosten mit der Zeit ändern – überprüfen Sie deshalb kurz vor Ihrer Flugumbuchung noch einmal die aktuellen Konditionen.
Tipp: Mit einer Reisebuchung über können Sie bis zu zwei Stunden vor Abflug Ihre Reise stornieren und erhalten 80 % des Preises zurück.

So buchen Sie einen Flug um

Sie können Ihren Flug auf verschiedenen Wegen umbuchen. Ob und welche Änderungen möglich sind, hängt dabei von der Airline und dem gewählten Tarif ab. Ihr Ansprechpartner richtet sich danach, wo Sie die Reise gebucht haben:
Im Reisebüro
Bei der Airline
Bei einem Online-Preisvergleich
· Reisebüro kontaktieren· dieses erledigt die Umbuchung
· Hotline anrufen, oder:· per App oder Website Umbuchung beantragen, oder:· Personal am Flughafenschalter ansprechen
· Hotline des Flugshops anrufen, der Vertragspartner ist, oder:· Umbuchung per App oder Website beantragen
Wichtig: Eine Flugumbuchung am Schalter ist meist nur bis zu 72 Stunden vor Abflug möglich. Bei kurzfristigen Planänderungen sollten Sie also den Weg über die Hotline, Homepage oder App wählen.

Flugumbuchung durch Airline: Fristen & Entschädigung

Manchmal muss die Airline Flüge aber auch selbst umbuchen, z. B. wenn der Flug annulliert wurde, bei oder bei Überbuchung. Für Reisende kann das sehr ärgerlich sein – vor allem, wenn sie dadurch ihren . Deshalb sieht die EU-Fluggastrechteverordnung Entschädigungen vor, wenn die Airline einen Flug umgebucht hat. Wie hoch die Entschädigung ist, hängt davon ab, zu welchem Zeitpunkt der Flug umgebucht wurde:
  • Flugumbuchung innerhalb der letzten 7 Tage vor geplantem Abflug: In diesem Fall darf die Airline den Flug nur kostenlos umbuchen, wenn das Alternativflugzeug maximal eine Stunde früher oder höchstens zwei Stunden später als geplant am Zielflughafen landet. Sonst haben Passagier:innen einen Anspruch auf Entschädigung.
  • Flugumbuchung innerhalb von 2 Wochen bis 7 Tage geplantem Abflug: Hier darf die Landezeit am Endflughafen maximal zwei Stunden früher oder höchstens vier Stunden später sein. Alles darüber veranlasst eine Entschädigung.
  • Flugumbuchung 2 Wochen oder früher vor geplantem Abflug: Wenn die Airline den Flug zwei Wochen im Voraus oder noch früher umbucht, gibt es keine Vorgaben für die Landezeit des Alternativflugs. Fluggästen steht zudem keine Entschädigung zu.

Mein Flug wurde umgebucht: Sonstiger Schadensersatz

Entschädigungen zu. Oft hängen mit einer Flugumbuchung auch weitere Kosten zusammen, z. B. für …
  • ein Hotelzimmer,
  • den Transfer dorthin
  • oder auch einen neuen Platz auf einer Fähre für die anschließende Weiterreise o.Ä.
Ob ein Anspruch auf diese Art von Schadensersatz besteht, ist von Land zu Land unterschiedlich. Auch die Geschäftsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft sowie die Ursachen für die Flugumbuchung spielen eine Rolle.

Flug umbuchen auf Dienstreise

Auf Geschäftsreisen ist der Zeitplan oft straff. Wenn es hier zu Problemen bei der Flugverbindung kommt und Sie oder die Airline einen Flug umbuchen müssen, kommen meist noch negative Auswirkungen für den Arbeitgeber hinzu. So kann es passieren, dass Sie Folgetermine verpassen, Überstunden aufbauen oder dass zusätzliche entstehen. Auch hier greift die EU-Fluggastrechteverordnung – doch wofür kann man bei einer Geschäftsreise Schadensersatz fordern und wem steht die Entschädigung zu?
Generell ist ein Entschädigungsanspruch nur gegeben, wenn die Umbuchung durch die Airline erfolgt und nicht durch die Reisenden selbst. Ist dies der Fall, so bezieht sich der Entschädigungsanspruch laut EU-Fluggastrechteverordnung auf den/die Reisende:n. Wer also während seiner Dienstreise Unannehmlichkeiten wie Flugverspätungen oder lange Wartezeiten durch umgebuchte Flüge hat, der bekommt auch den Schadensersatz. Es ist aber möglich, dass zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer:in andere Bedingungen ausgemacht worden sind.
Doch auch, wenn die Entschädigung an den/die Angestellte:n geht, hat der Arbeitgeber trotzdem Anspruch auf manche Zahlungen. Das liegt am Montrealer Übereinkommen: Hier werden u. a. Ansprüche bei Gepäckproblemen, Personenschäden und Flugverspätungen geregelt. Die Regeln gelten einheitlich zwischen den Mitgliedstaaten, zu denen u. a. Länder der Europäischen Union, die USA und Japan zählen. Das Abkommen sieht vor, dass Arbeitgeber Anspruch auf manche Zahlungen haben, die im Zuge von Problemen auf Dienstreise ihrer Angestellten entstehen. Dazu zählen:
  • Kosten für verlorene Arbeitszeit
  • ggf. Vertragsstrafen durch verpasste Termine
  • Überstundenzuschläge
  • entgangene Umsätze (z. B. durch verpassten Beratungseinsatz oder Vortrag des Dienstreisenden)
Anders als bei der EU-Fluggastrechteverordnung gibt es beim Schadensersatz durch das Montrealer Übereinkommen keine Pauschalen. Arbeitgeber müssen also konkret belegen, welche zusätzlichen Kosten durch die Flugverspätung auf der Dienstreise entstanden sind.
Tipp: Informieren Sie sich schon vor der Reise über . So wissen Sie, wie ein guter Versicherungsschutz für Ihre reisenden Angestellten aussehen sollte, was die gesetzliche Unfallversicherung abdeckt und was zusätzliche Dienstreiseversicherungen ermöglichen.
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FAQ – Häufige Fragen zum Thema Flugumbuchung

Kann man einen Flug umbuchen?
Ja, Flugumbuchungen sind generell möglich. Sie können z. B. den Start-/Zielflughafen ändern, die Reisezeit anpassen oder das Ticket auf eine andere Person übertragen. Manchmal entstehen dabei aber Kosten. Ob und wie hoch der Preis für eine Ticketumbuchung ist, hängt von der Airline und dem gewählten Tarif ab.
Wie kann man ein Flugticket umbuchen?
Wie Sie Ihr Flugticket umbuchen können, hängt davon ab, wo Sie das Ticket erworben haben. In der Regel können Sie das Ticket dort umbuchen, wo Sie es auch gekauft haben – also z. B. direkt bei der Fluggesellschaft, in einem Reisebüro oder einem Online-Preisvergleich.
Wie viel kostet es, einen Flug umzubuchen?
Die Kosten für eine Flugumbuchung hängen davon ab, bei welcher Airline Sie das Ticket gebucht haben und was genau Sie ändern möchten. Auch der gewählte Ticket-Tarif spielt eine Rolle: So beinhalten manche Tarife eine kostenlose Umbuchung, während bei anderen Tarifen hohe Gebühren anfallen. Genaue Informationen erhalten Sie in den Ticketbedingungen und auf der Homepage der Fluggesellschaft.
Kann man kurzfristig einen Flug umbuchen?
Wie kurzfristig Sie einen Flug umbuchen können, hängt von den Tarifbedingungen der Airline ab. Bei Eurowings z. B. können Sie Ihren Flug bis zu 40 Min. vor Abflug umbuchen, sofern die Flugstrecke und der Fluggast gleich bleiben. Andere Fluggesellschaften ermöglichen eine Flugumbuchung bis zu einigen Stunden oder einen Tag im Voraus.
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