Flug umbuchen auf Dienstreise
Auf Geschäftsreisen ist der Zeitplan oft straff. Wenn es hier zu Problemen bei der Flugverbindung kommt und Sie oder die Airline einen Flug umbuchen müssen, kommen meist noch
negative Auswirkungen für den Arbeitgeber hinzu. So kann es passieren, dass Sie Folgetermine verpassen, Überstunden aufbauen oder dass zusätzliche
Reisekosten
entstehen. Auch hier greift die EU-Fluggastrechteverordnung – doch wofür kann man bei einer Geschäftsreise Schadensersatz fordern und wem steht die Entschädigung zu?
Generell ist ein Entschädigungsanspruch nur gegeben, wenn die
Umbuchung durch die Airline erfolgt und nicht durch die Reisenden selbst. Ist dies der Fall, so bezieht sich der Entschädigungsanspruch laut EU-Fluggastrechteverordnung auf den/die
Reisende:n. Wer also während seiner Dienstreise Unannehmlichkeiten wie Flugverspätungen oder lange Wartezeiten durch umgebuchte Flüge hat, der bekommt auch den Schadensersatz. Es ist aber möglich, dass zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer:in
andere Bedingungen ausgemacht worden sind.
Doch auch, wenn die Entschädigung an den/die Angestellte:n geht, hat der Arbeitgeber trotzdem Anspruch auf manche Zahlungen. Das liegt am
Montrealer Übereinkommen: Hier werden u. a. Ansprüche bei Gepäckproblemen, Personenschäden und Flugverspätungen geregelt. Die Regeln gelten einheitlich zwischen den Mitgliedstaaten, zu denen u. a. Länder der Europäischen Union, die USA und Japan zählen. Das Abkommen sieht vor, dass Arbeitgeber
Anspruch auf manche Zahlungen haben, die im Zuge von Problemen auf Dienstreise ihrer Angestellten entstehen. Dazu zählen:
- Kosten für verlorene Arbeitszeit
- ggf. Vertragsstrafen durch verpasste Termine
- Überstundenzuschläge
- entgangene Umsätze (z. B. durch verpassten Beratungseinsatz oder Vortrag des Dienstreisenden)
Anders als bei der EU-Fluggastrechteverordnung gibt es beim Schadensersatz durch das Montrealer Übereinkommen
keine Pauschalen. Arbeitgeber müssen also konkret belegen, welche zusätzlichen Kosten durch die Flugverspätung auf der Dienstreise entstanden sind.
Tipp: Informieren Sie sich schon vor der Reise über
Versicherungen auf Dienstreisen
. So wissen Sie, wie ein guter Versicherungsschutz für Ihre reisenden Angestellten aussehen sollte, was die gesetzliche Unfallversicherung abdeckt und was zusätzliche Dienstreiseversicherungen ermöglichen.