Flug verspätet: Das steht Ihnen zu
Sie sind auf Dienstreise und Ihr Flug ist verspätet? Eine ärgerliche Situation sowohl für Reisende als auch für den Arbeitgeber. Erfahren Sie hier, welche Entschädigungen Ihnen als Arbeitnehmer:in bzw. Arbeitgeber zustehen, wie Sie diese Entschädigungen beantragen können und was bei einer Flugverspätung auf Geschäftsreise zu tun ist.
Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung
Die sogenannte Ausgleichszahlung, die Ihnen bei einem verspäteten Flug zusteht, richtet sich zum einen nach der Dauer der Ankunftsverzögerung und zum anderen nach der Fluglänge. Außerdem gelten unterschiedliche Regelungen für Flüge, die nach europäischem Recht stattfinden – für die also die EU-Fluggastrechteverordnung greift – und solche, die international durchgeführt werden. Hier finden Sie die finanziellen Entschädigungsleistungen für EU-Flüge im Überblick:
In welchen Fällen greift die EU-Fluggastrechteverordnung?
Unter die europäische Fluggastrechteverordnung fallen Flüge, die in einem EU-Land gestartet sind. Ebenso gelten die Fluggastrechte, wenn der Flug in einem außereuropäischen Land startet, aber in einem EU-Mitgliedstaat landet und dabei von einer Fluggesellschaft durchgeführt wird, die ihren Sitz in Europa hat.
Was sind Betreuungsleistungen?
Abgesehen von den Ausgleichszahlungen haben Fluggäste laut EU-Fluggastrechteverordnung auch Anspruch auf verschiedene Betreuungsleistungen wie Essen, Getränke und kostenfreie Telefonate – welche Leistungen Ihnen genau zustehen, hängt von der Dauer der Verspätung und der Flugstrecke ab. Im Gegensatz zu der finanziellen Entschädigung ist es hier irrelevant, welche Umstände für die Flugverspätung verantwortlich sind. Das heißt: Auch, wenn „außergewöhnliche Umstände“ wie Streiks oder Unwetter für die Verzögerung des Flugs sorgen, haben Sie Anspruch auf Betreuungsleistungen.
Ab welcher Flugverspätung stehen mir welche Betreuungsleistungen zu?
Auf folgende Betreuungsleistungen haben Sie je nach Dauer und Flugstrecke Anspruch: