FAQ – häufige Fragen rund ums Flugzeug-Handgepäck
Wie groß darf das Handgepäck im Flugzeug sein?Zur Größe des Handgepäcks haben Airlines unterschiedliche Regelungen. In der Regel wird zwischen kleinem und großem Handgepäck unterschieden.
Das große Handgepäck, bspw. ein Trolley, darf bei der Lufthansa, Eurowings und Swiss die
Höchstmaße von 55 x 40 x 23 cm haben und maximal 8 kg schwer sein. Das kleine Handgepäck kann eine Handtasche, Laptoptasche oder ein kleiner Rucksack sein. Auch hier haben Fluggesellschaften unterschiedliche Vorgaben.
Kann man zum Handgepäck noch einen Rucksack mitnehmen?Ein kleiner Rucksack zählt bei den meisten Airlines als kleines Handgepäck und ist normalerweise im jeweiligen Basistarif der Fluggesellschaften enthalten. Neben Rucksäcken gelten auch
Laptoptaschen und Handtaschen als kleines Handgepäck. Pro Fluggast darf ein kleines Handgepäckstück mit an Bord genommen werden.
Darf Essen mit ins Handgepäck?Bei der
Mitnahme von Essen im Handgepäck ist es sinnvoll, sich auf feste Lebensmittel, wie Brot, Kekse oder Obst und Gemüse zu beschränken. Für den Transport von Lebensmitteln flüssiger, cremiger oder zähflüssiger Konsistenz gelten die Beschränkungen zur Mitnahme von Flüssigkeiten. Diese Lebensmittel dürfen dann nur in Behältnissen mit höchsten
100 ml Fassungsvermögen in einer
Plastiktüte mit einem Volumen von maximal 1 Liter mit an Bord genommen werden.
Wie viel Alkohol und Tabak darf ich zollfrei importieren?Für Reisen
innerhalb der EU gelten folgende Mengen als Eigenbedarf:
· 800 Zigaretten
· 1 kg Tabak
· 10 l Spirituosen
· 60 l Schaumwein
· 110 l Bier
Sie dürfen abgabefrei importiert werden. Für die Menge von Wein gibt es keine Regelung. Der Eigenbedarf beim Rückflug aus einem Land
außerhalb der EU beschränkt sich auf:
· 200 Zigaretten
· 1 l Spirituosen mit über 22 % Alkohol
· 2 l Spirituosen mit unter 22 % Alkoholgehalt
· 4 l Wein
· 16 l Bier
Darüber hinaus gelten Sonderregelungen für einige Gebiete.
Welche Importgegenstände sind verboten?Die Mitnahme von
Tieren und Pflanzen, die dem Artenschutz unterliegen, ist verboten. Zudem ist die Einfuhr und Weitergabe
verfassungswidriger Materialien nach Deutschland untersagt, es sei denn, sie dienen der Aufklärung, Kunst oder Wissenschaft. Das Einführen von nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern ist ebenfalls verboten. Für eine Reihe von Gegenständen und Gütern gelten außerdem strikte Vorschriften, u. a. für den Transport von Waffen und Munition sowie jugendgefährdender Medien.