Flugreise: Was beachten? – Der Guide für Geschäftsflüge

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Flugzeug-Handgepäck: Was ist erlaubt?

Gerade bei Geschäftsreisen ist das Handgepäck unerlässlich und ersetzt häufig das aufgegebene Gepäckstück. Für die Mitnahme von Handgepäck gibt es verschiedene Vorgaben, an denen sich Fluggäste orientieren können. Fluggesellschaften haben eigene Regelungen zu erlaubten Maßen und Mengen sowie dazu, welche Gegenstände wie und wo transportiert werden können. Darüber hinaus gibt es einheitliche Gesetze und Vorschriften dazu, welche Gegenstände und Substanzen im Handgepäck mit in die Flugzeugkabine genommen werden dürfen. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Vorgaben es gibt und wie Sie sich und Ihre Mitarbeiter:innen bestens auf die Reise vorbereiten.

Maße & mehr: Was zählt als Handgepäck?

Fluggesellschaften haben unterschiedliche Vorgaben bzgl. der Maße und des Gewichts des Handgepäcks. Häufig überprüfen die Mitarbeiter:innen beim Check-in am Flughafen, ob das Gepäckstück den Vorgaben entspricht. Ist das Gepäck zu groß oder zu schwer, wird es möglicherweise nicht in der Kabine, sondern kostenpflichtig im Frachtraum mitgenommen. Damit Sie am Flughafen keine böse Überraschung erwartet, haben wir die wichtigsten Vorgaben einiger Airlines zusammengestellt.
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Vorgaben von Lufthansa, Eurowings & Co. im Überblick

In der Regel gestatten alle Airlines die kostenlose Mitnahme von mindestens einem Handgepäckstück. Dabei wird zwischen kleinem und großem Handgepäck unterschieden.
Auf Flügen mit der Lufthansa oder mit Swiss können Sie mit dem günstigsten Tarif z. B. sowohl ein kleines als auch ein großes Gepäckstück mit in die Flugzeugkabine nehmen. Bei einigen anderen Airlines wie Eurowings, Ryanair und EasyJet ist die Mitnahme eines kleinen Handgepäckstücks, also einer Laptoptasche, Handtasche oder eines kleinen Rucksacks, in den Basistarifen enthalten.
Alle genannten Fluggesellschaften bieten über den jeweiligen Basis- oder Standardtarif hinaus zusätzliche Optionen für die Mitnahme großer Gepäckstücke an. So können Fluggäste ein bis 2 große Handgepäcktücke zu ihrem Tarif dazubuchen oder eine Option wählen, bei der die Mitnahme von großem Handgepäck bereits enthalten ist. Bei Buchungen von Flugreisen mit aufgegebenem Gepäck, das im Frachtraum transportiert wird, ist die Beförderung von je einem großen und einem kleinen Handgepäckstück in der Regel inklusive.
Auch mit Blick auf die Maße und das Gewicht der Gepäckstücke haben die Airlines unterschiedliche Vorgaben (Stand: November 2023):
Lufthansa
Eurowings
Ryanair
EasyJet
Swiss
Kleines Gepäck
30 x 40 x 10 cm
40 x 30 x 25 cm
40 x 20 x 25 cm
45 x 36 x 20 cm(max. 15 kg)
40 x 30 x 10 cm
Großes Gepäck
55 x 40 x 23 cm(max. 8 kg)
55 x 40 x 23 cm(max. 8 kg)
55 x 40 x 20 cm (max. 8 kg)
56 x 45 x 20 cm(max. 15 kg)
55 x 40 x 23 cm(max. 8 kg)
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Hinweis: Bei stark ausgebuchten Flügen kann es passieren, dass in den Gepäckfächern nicht genügend Platz für das Handgepäck aller Fluggäste vorhanden ist. In der Regel nimmt die jeweilige Airline Ihr Gepäck dann kostenlos im Frachtraum mit.
Beachten Sie außerdem, dass die Handgepäckregelungen der Airlines nicht für alle Zeit festgeschrieben sind. Sowohl die Abmessungen der einzelnen Handgepäckstücke als auch die Anzahl der zulässigen Gepäckstücke in den verschiedenen Tarifen kann von der Airline nach Belieben angepasst werden. Um vor Ihrem nächsten Flug auf Nummer sicher zu gehen, holen Sie am besten aktuelle Informationen bei Ihrer Fluggesellschaft ein.

Flüssigkeiten im Handgepäck transportieren

Etwas eindeutiger als bei der Menge und den Maßen von Rucksack, Köfferchen und Co. sieht es bei der Frage nach Flüssigkeiten im Handgepäck aus: Die Mitnahme von Flüssigkeiten in der Flugzeugkabine unterliegt innerhalb der Europäischen Union einheitlichen Vorschriften. Die erlaubte Menge und Konsistenz von Flüssigkeiten sind also an jedem Flughafen innerhalb der EU gleich. Dabei ist geregelt, wie viel Flüssigkeit Fluggäste mitnehmen dürfen, wie diese verstaut sein sollte, welche Substanzen als Flüssigkeiten behandelt werden und welche Ausnahmen es gibt.

Wie viel Flüssigkeit darf ich mitnehmen?

Für die Menge an Flüssigkeiten, die mit in die Flugzeugkabine genommen werden darf, gelten folgende Vorgaben:
  • Erlaubt sind Behältnisse mit jeweils 100 ml Fassungsvermögen in einem wiederverschließbaren Plastikbeutel.
  • Pro Fluggast darf ein Plastikbeutel mit maximal 1 Liter Fassungsvermögen mit in die Flugzeugkabine genommen werden.
  • Die Plastikbeutel werden bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen separat vom restlichen Handgepäck kontrolliert.
  • Getränke und andere Flüssigkeiten über 100 ml dürfen trotzdem mit an Bord genommen werden, sofern sie hinter der Sicherheitskontrolle gekauft wurden.
  • Leere Wasserflaschen dürfen mit durch die Sicherheitskontrolle genommen und aufgefüllt werden.

Was zählt alles als Flüssigkeit?

Die oben genannten Vorgaben betreffen nicht nur flüssige Substanzen, sondern beziehen sich auf Flüssigkeiten, Gele und Aerosole. Die Konsistenz kann also flüssig, gelartig oder cremig sein. Die Vorschriften gelten somit für eine Reihe von Hygieneartikeln und Kosmetika sowie Lebensmitteln.
Neben Duschgel und Shampoo fallen z. B. auch Zahnpasta sowie Cremes und Lotionen unter die oben genannten Vorschriften. Make-up, bspw. Lippenstift und Mascara, muss ebenfalls mit in den Plastikbeutel. Auch Sprays, wie Haarspray und Deodorant, dürfen nur in Behältnissen mit maximal 100 ml Fassungsvermögen mitgenommen werden. Die Mitnahme von Brotaufstrichen, Sirup, Suppen und anderen Lebensmitteln cremiger oder zähflüssiger Konsistenz fällt ebenso unter die Vorgaben für Flüssigkeiten.
Das sind nur einige Beispiele für Substanzen unterschiedlicher Konsistenz, für welche die oben genannte Vorschriften gelten. Im Zweifelsfall entscheidet das Personal an der Sicherheitskontrolle, welche Gegenstände und Substanzen im Handgepäck mitgeführt werden dürfen – und welche vor Ort entsorgt werden müssen.

Welche Ausnahmen gibt es?

Einige Substanzen dürfen außerhalb der oben genannten Vorgaben bzw. in größeren Mengen und mit einem anderen Fassungsvermögen im Handgepäck mit an Bord genommen werden. Derartige Sonderregelungen gelten für:
  • Medikamente: Für die Mitnahme von Medikamenten, die Sie während Ihres Flugs dringend benötigen, müssen Sie sich nicht an den Vorgaben für Flüssigkeiten orientieren. Im Handgepäck darf die Menge mitgenommen werden, die dem üblichen Gebrauch entspricht. Einige Fluggesellschaften empfehlen die Mitführung eines ärztlichen Attests.
  • Spezialnahrung: Babynahrung darf im Handgepäck ebenfalls in größeren Mengen mitgenommen werden. Einige Airlines erlauben darüber hinaus die Mitführung von diätischen Lebensmitteln für Fluggäste mit Lebensmittelintoleranzen.

Elektronik, Rasierer & Co. – was darf mit?

Der Transport einiger Gegenstände sorgt bei Fluggästen häufig für Verunsicherung. Dürfen der Laptop und die Elektrozahnbürste mit ins Handgepäck oder sollten sie im aufgegebenen Gepäck verstaut werden? Wie sieht es mit Rasierern und Feuerzeugen aus? Wir haben das Wichtigste zur Mitnahme dieser Gegenstände für Sie zusammengefasst.
Elektrogeräte mit Lithium-Ionen-Akkus – wie Laptops, Powerbanks, Digitalkameras und E-Zigaretten – dürfen im Handgepäck mit an Bord genommen werden. Je nach Fluggesellschaft dürfen diese Geräte sogar ausdrücklich nicht im aufgegebenen Gepäck, sondern ausschließlich im Handgepäck verstaut werden. Hintergrund dafür sind mögliche Gefahren durch Kurzschluss, Funkenschlag oder Überhitzung.
Lithiumbatterien, die nicht fest in das Gerät integriert sind, sollten immer im Handgepäck in der Flugzeugkabine transportiert werden. Auch für die Mitnahme von Laptop und Co. ist das die sicherste Variante, um eventuelle Beschädigungen der Gegenstände zu vermeiden. Eine Laptoptasche zählt bei den meisten Fluggesellschaften als kleines Handgepäckstück. Achten Sie hier auf die jeweils zulässigen Maße für kleines Handgepäck. Laptop mit Laptoptasche müssen bei Start und Landung im Gepäckfach verstaut werden.
Elektrische Rasierer und Zahnbürsten sollten ebenfalls im Handgepäck verstaut werden, weil diese sich im aufgegebenen Gepäck einschalten könnten. Die Benutzung dieser Geräte ist während des Flugs allerdings nicht erlaubt. Auch ein gewöhnlicher Nassrasierer, bei dem die Klingen in einer Plastikumrandung liegen, darf in der Regel im Handgepäck mitgenommen werden.
Erlaubt ist außerdem die Mitführung eines handelsüblichen Feuerzeugs oder einer kleinen Schachtel Streichhölzer pro Fluggast. Diese Gegenstände dürfen aber nicht ins Handgepäck, sondern müssen strenggenommen am Körper, also in Jacken- oder Hosentasche, transportiert werden.
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Was ist im Handgepäck verboten?

Einige Gegenstände dürfen gar nicht ins Handgepäck. Die Mitnahme folgender Objekte und Substanzen im Handgepäck ist laut EU-Verordnung verboten:
  • Flüssigkeiten, die nicht den entsprechen, also die nicht in Behältnissen mit maximal 100 ml Fassungsvermögen abgefüllt sind und nicht im Duty-Free-Bereich gekauft wurden
  • Entzündliche & gefährliche Substanzen, z. B. Säure, Bleiche, Benzin, Haushaltchemikalien, Trockeneis in größeren Mengen als 2,5 kg pro Fluggast, radioaktives Material
  • Schusswaffen & Munition, darunter auch Spielzeugwaffen, die mit echten Waffen verwechselt werden könnten
  • Geräte, die Betäubung oder Unbeweglichkeit verursachen, z. B. Elektroschocker, Pfeffer- und Tierabwehrspray, Tränengas, Betäubungsstab
  • Stark magnetische Gegenstände, welche die Funktion des Flugzeugequipments beeinträchtigen können
  • Explosive Gegenstände & Substanzen, darunter Feuerwerkskörper, Dynamit, Schießpulver
  • Stumpfe Gegenstände, die Verletzungen verursachen können, wie Baseballschläger, Schlagstock, Kampfsportausrüstung
  • Rasierklingen, die nicht in eine Plastikrahmung eingefasst sind & einzeln entfernt werden können
  • Werkzeuge: Brechstange, Bohrer & andere elektrische Handwerkzeuge, Lötlampe, Säge & weitere Werkzeuge mit einer Klingenlänge von mehr als 6 cm
  • Scharfe oder spitze Gegenstände: Messer mit einer Klingenlänge von mehr als 6 cm, Schwerter, Äxte, Hackmesser, Cuttermesser u. a.
Hinweis: Eine kleine Nagelschere mit einer Klingenlänge von maximal 6 cm darf laut EU-Verordnung mitgeführt werden. Fluggesellschaften haben aber möglicherweise abweichende Vorgaben.
Einige der genannten Gegenstände und Substanzen dürfen auch nicht im aufgegebenen Gepäck transportiert werden. Im Zweifelsfall ist es sinnvoll, sich vor Antritt der Reise bei der Fluggesellschaft über erlaubte und verbotene Gegenstände und Substanzen im Gepäck zu informieren. Zudem haben Länder außerhalb der EU ihre eigenen Verordnungen. Das Mitbringen von Pudern in Mengen über 350 ml im Handgepäck ist für Flüge in die USA bspw. nicht gestattet. Es empfiehlt sich daher, im Vorfeld die Einreisebestimmungen des jeweiligen Urlaubslandes zu recherchieren.
Sollten sich kurzfristig Änderungen für den Flug und die Mitnahme von Gepäckstücken ergeben, können Sie Ihre Buchung mit unserer flexiblen Lösung für Geschäftsreisen umbuchen oder stornieren und bis zu 80 % der Reisekosten zurückerhalten. Wir informieren Sie außerdem über die aktuellen Regelungen Ihrer Airline, sodass Sie immer auf dem Laufenden sind – auch was Gepäckvorgaben und Co. angeht.
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Handgepäck-Tipps: bestens vorbereitet bei Verspätung & Kofferverlust

Neben Gegenständen, die im Handgepäck verboten sind, gibt es auch Dinge, die nicht fehlen dürfen. Wir zeigen Ihnen, was Sie unbedingt mit an Bord nehmen sollten, um bei Ihrer nächsten Flugreise für alle Eventualitäten gewappnet zu sein – von über bis hin zum Kofferverlust:
  • Plastikbeutel mit
  • Ausweisdokumente
  • Tickets & andere Reiseunterlagen
  • Portemonnaie mit EC- oder Kreditkarte & Bargeld – ggf. in Landeswährung
  • Smartphone, Tablet & andere Unterhaltungsgeräte
  • Buch, Zeitschrift oder Notizbuch & Stift
  • Arbeitsmaterialien & Arbeitselektronik
  • Ladekabel & ggf. Powerbank
  • Medikamente & Reiseapotheke
  • Taschen- & Feuchttücher
  • Snacks & Getränke – z. B. eine Brotdose mit Essen & eine Wasserflasche zum Auffüllen
  • Jacke oder Pullover
  • Zahnbürste & wichtige Kosmetikartikel
  • Ggf. Wechselkleidung
  • Bei Bedarf: Nackenkissen, Ohrstöpsel & Schlafmaske
Legen Sie die oben genannten Gegenstände möglichst griffbereit in die Tasche. Insbesondere Ihre Ausweis- und Reisedokumente sollten Sie für den Check-in bereithalten – hierfür können Sie z. B. zusätzlich eine kleine Bauchtasche oder einen Brustbeutel tragen. Außerdem sollte der Plastikbeutel, in dem die Flüssigkeiten aufbewahrt werden, zum einfachen Vorzeigen an der Sicherheitskontrolle leicht zugänglich sein. Das gilt auch für sämtliche Elektronikgeräte.
Aber Achtung: Auch wenn es wichtig ist, dass Sie schnell und ohne großen Aufwand an Ihre Sachen kommen, gilt es, Rucksäcke und Co. immer sicher zu verschließen und jederzeit im Blick zu behalten. So gehen Ihre Wertgegenstände nicht verloren und auch Diebe haben keine Chance.

Nur mit Handgepäck verreisen: Vorteile & Tipps

Etwas mehr Ausstattung brauchen Sie, wenn Sie auf einen zusätzlichen Koffer verzichten und stattdessen ausschließlich mit Handgepäck reisen. So umgehen Sie lange Wartezeiten bei der Gepäckaufgabe und -abladung, sind mobiler und sparen nicht zuletzt Zeit, Platz und Geld. Besonders bei kurzen Geschäftsreisen kann sich diese Option lohnen. Für zusätzlichen Stauraum bietet sich die Buchung mit einer Airline an, in deren Basistarif sowohl ein kleines als auch ein großes Handgepäckstück inbegriffen sind, wie bei der Lufthansa.
Um auch mit umfangreicherem Handgepäck möglichst bequem zu reisen, können Sie darauf achten, die schwersten und größten Kleidungsstücke zu tragen und die leichtere Kleidung im Trolley oder Rucksack zu verstauen. Rollen oder falten Sie Ihre Kleidung oder schaffen Sie zusätzlichen Stauraum, indem Sie Kleidung vakuumieren.
Tipp: Bei lohnen sich Absprachen mit Mitreisenden. Sperrige Gegenstände, wie etwa ein Föhn oder Glätteisen, müssen möglicherweise nicht doppelt oder dreifach mitgenommen werden. Ebenso reicht es für Zimmergenoss:innen eventuell, wenn nur eine Person Zahnpasta mitnimmt.

Auf Nummer sicher – mit Zoll- & Airline-Infos

Jetzt sind Sie bestens gewappnet für Ihre nächste Flugreise und wissen, was Sie im Handgepäck wie transportieren dürfen, was nicht erlaubt ist und welche Gadgets sich lohnen können, um auch bei Zwischenfällen bestens ausgestattet zu sein. Um ganz und gar auf Nummer sicher zu gehen, lohnt es sich trotzdem, vor Reiseantritt einen Blick auf die aktuellen Vorgaben der jeweiligen Airline zu werfen.
Derzeit arbeiten die zuständigen EU-Ämter und Fluggesellschaften bspw. an neuen Regelungen für den Transport von Flüssigkeiten. In Zukunft könnten Flüssigkeiten an der Sicherheitskontrolle am Flughafen von speziellen Scannern durchleuchtet werden, sodass Fluggäste eigene Getränke mit an Bord nehmen können.
Falls Sie Gegenstände mitnehmen möchten, über die Sie hier noch keine Informationen gefunden haben, kann die Website vom möglicherweise weiterhelfen. Das Auswärtige Amt bietet in diesem Zusammenhang auch eine praktische , mit der Sie Infos zu Einreise- und Zollbestimmungen sowie Tipps zur Reisevorbereitung auf einen Blick haben.
Buchen Sie Ihre Dienstreise mit TravelPerk, erhalten Sie außerdem aktuelle Airline-Infos – u. a. zum Check-in, zu Fluginformationen und etwaigen Einschränkungen.
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FAQ – häufige Fragen rund ums Flugzeug-Handgepäck

Wie groß darf das Handgepäck im Flugzeug sein?
Zur Größe des Handgepäcks haben Airlines unterschiedliche Regelungen. In der Regel wird zwischen kleinem und großem Handgepäck unterschieden. Das große Handgepäck, bspw. ein Trolley, darf bei der Lufthansa, Eurowings und Swiss die Höchstmaße von 55 x 40 x 23 cm haben und maximal 8 kg schwer sein. Das kleine Handgepäck kann eine Handtasche, Laptoptasche oder ein kleiner Rucksack sein. Auch hier haben Fluggesellschaften unterschiedliche Vorgaben.
Kann man zum Handgepäck noch einen Rucksack mitnehmen?
Ein kleiner Rucksack zählt bei den meisten Airlines als kleines Handgepäck und ist normalerweise im jeweiligen Basistarif der Fluggesellschaften enthalten. Neben Rucksäcken gelten auch Laptoptaschen und Handtaschen als kleines Handgepäck. Pro Fluggast darf ein kleines Handgepäckstück mit an Bord genommen werden.
Darf Essen mit ins Handgepäck?
Bei der Mitnahme von Essen im Handgepäck ist es sinnvoll, sich auf feste Lebensmittel, wie Brot, Kekse oder Obst und Gemüse zu beschränken. Für den Transport von Lebensmitteln flüssiger, cremiger oder zähflüssiger Konsistenz gelten die Beschränkungen zur Mitnahme von Flüssigkeiten. Diese Lebensmittel dürfen dann nur in Behältnissen mit höchsten 100 ml Fassungsvermögen in einer Plastiktüte mit einem Volumen von maximal 1 Liter mit an Bord genommen werden.
Wie viel Alkohol und Tabak darf ich zollfrei importieren?
Für Reisen innerhalb der EU gelten folgende Mengen als Eigenbedarf:
· 800 Zigaretten 
· 1 kg Tabak 
· 10 l Spirituosen 
· 60 l Schaumwein 
· 110 l Bier
Sie dürfen abgabefrei importiert werden. Für die Menge von Wein gibt es keine Regelung. Der Eigenbedarf beim Rückflug aus einem Land außerhalb der EU beschränkt sich auf:
· 200 Zigaretten
· 1 l Spirituosen mit über 22 % Alkohol 
· 2 l Spirituosen mit unter 22 % Alkoholgehalt
· 4 l Wein 
· 16 l Bier
Darüber hinaus gelten Sonderregelungen für einige Gebiete.
Welche Importgegenstände sind verboten?
Die Mitnahme von Tieren und Pflanzen, die dem Artenschutz unterliegen, ist verboten. Zudem ist die Einfuhr und Weitergabe verfassungswidriger Materialien nach Deutschland untersagt, es sei denn, sie dienen der Aufklärung, Kunst oder Wissenschaft. Das Einführen von nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern ist ebenfalls verboten. Für eine Reihe von Gegenständen und Gütern gelten außerdem strikte Vorschriften, u. a. für den Transport von Waffen und Munition sowie jugendgefährdender Medien.
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