Fürsorgepflicht im Kontext von Dienstreisen
In großen Teilen beläuft sich die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers darauf, ein sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem sich die Kolleg:innen wohlfühlen und frei (von Risiken) entfalten können. Aber: Die rechtlichen und moralischen Pflichten eines Unternehmens zur Fürsorge enden nicht an der Türschwelle des Büros oder der Grundstücksgrenze des Betriebsgeländes. Ganz im Gegenteil: Sie gelten,
wann und wo immer ein:e Mitarbeiter:in eine Arbeitsleistung erbringt – z. B. auch auf Dienstreisen. Denn gerade beim Verlassen des gewohnten, sicheren Arbeitsumfeldes ist der proaktive Schutz der Arbeitnehmer:innen von besonderer Bedeutung und erfordert unter Umständen zusätzliche Pläne, Richtlinien und Maßnahmen seitens des Arbeitgebers.
Im Kontext von Geschäftsreisen bedeutet die Fürsorgepflicht vereinfacht gesprochen, dass die Reisenden sich
jederzeit und überall auf der Welt darauf verlassen können, dass das Unternehmen ihnen den Rücken freihält, sie mit relevanten Informationen versorgt und im Fall der Fälle eine Ansprechperson sowie einen
Plan B und C bereithält. Eine umfassende Richtlinie zur Erhaltung der Fürsorgepflicht auf Dienstreisen hilft dabei, potenzielle Risiken entweder rechtzeitig aufzuzeigen, zu vermeiden und beseitigen oder in letzter Instanz schnell und angemessen darauf zu reagieren.