CSRD: Corporate Sustainability Reporting Directive

13 Nov 2023 · 9
Die Themen Nachhaltigkeit und Klimaschutz spielen für Unternehmen zunehmend eine wichtige Rolle – doch oft geben Firmen nur wenig darüber preis, welche Auswirkungen sie wirklich auf die Umwelt haben und welche Maßnahmen sie tatsächlich zum Schutz des Klimas ergreifen. Eine neue EU-Richtlinie soll die Nachhaltigkeitsberichterstattung nun zu einer Verpflichtung machen. Mit der sogenannten CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) will die EU mehr Transparenz bei den Themen Umwelt und Nachhaltigkeit schaffen.
Was die Corporate Sustainability Reporting Directive genau ist, was sie beinhaltet, welche Auswirkungen sie auf Unternehmen hat und was die Nachhaltigkeitsberichterstattung enthalten muss – das klären wir jetzt.

Was ist die CSRD?

Die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) ist ein neuer Rechtsakt der Europäischen Union. Als Teil des Gesetzespakets des „“ soll die neue Richtlinie die EU in puncto Nachhaltigkeit und Klimaneutralität weiter voranbringen und zum Spitzenreiter bei den weltweiten Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung machen.
Die CSRD wurde im November 2022 verabschiedet und besagt, dass alle großen Unternehmen in der EU im Zuge ihrer nichtfinanziellen Berichterstattung nun Auskunft über ihre ESG-Daten (Environment, Social, Governance) geben müssen. Das bedeutet, dass sie Informationen zu Nachhaltigkeitsaspekten im Zusammenhang mit der Umwelt sowie den Sozial- und Führungsstrategien des Unternehmens offenlegen müssen. Zudem müssen Unternehmen nun auch explizit über die Auswirkungen ihrer Tätigkeiten auf Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft berichten.
Alle erforderlichen Angaben zu den verschiedenen Nachhaltigkeitsthemen, die im Rahmen des CSRD-Berichts offengelegt werden müssen, basieren dabei auf standardisierten Kriterien, die mit den Klimazielen der EU übereinstimmen.
Die CSRD-Richtlinie umfasst dabei:
1. Einheitliche Berichtspflicht: Etablierung von Berichtsstandards sowohl was die enthaltenen Nachhaltigkeitsinformationen als auch die Datenübermittlung betrifft.
2. Doppelte Wesentlichkeit: Unternehmen sollen sowohl einen Blick auf die internen Maßnahmen zur Nachhaltigkeit werfen (Auswirkungen Unternehmen 🡪 Klima) als auch betrachten, wie äußere Faktoren das Unternehmen beeinflussen (Auswirkungen Klima 🡪 Unternehmen).
3. Externe Prüfung: obligatorische Prüfung des Berichts durch eine externe Prüfstelle – Etablierung von spezifischen Prüfstandards.
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Was ist das Ziel der Nachhaltigkeitsberichterstattung?

Durch die Ausweitung der Berichterstattung im Zuge der CSRD wird den europäischen Unternehmen eine Rechenschaftspflicht über ihre Nachhaltigkeit auferlegt, die deren Auswirkungen auf das Klima, die Umwelt und die Gesellschaft offenlegen und transparent machen soll. So soll ersichtlich werden, wie stark Unternehmen ihre Bemühungen zur Nachhaltigkeit und zum Klimaschutz vorantreiben.
Ziel der neuen Richtlinie ist es dabei vor allem, dem Greenwashing ein Ende zu setzen, die soziale Marktwirtschaft in der EU zu stärken und einen Präzedenzfall für globale Standards der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu schaffen.
Auf der anderen Seite sollen die ausführlichen CSRD-Berichte auch Invenstor:innen und Stakeholdern dabei behilflich sein, die Unternehmensrisiken, die im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsfragen stehen, besser beurteilen zu können. Und zu guter Letzt müssen sich die Unternehmen selbst kritisch mit verschiedenen Nachhaltigkeitsthemen sowie ihren Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft auseinandersetzen.
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CSRD vs. NFRD – Unterschiede & Zusammenhang

Nachhaltigkeits-Manager:innen und -Expert:innen dürfte bereits die Abkürzung NFRD (Non-Financial Reporting Directive) ein Begriff sein. Diese Richtlinie wurde von der Europäischen Union im Jahr 2014 verabschiedet. Sie gilt für kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeiter:innen und Organisationen des öffentlichen Interesses, die in der EU tätig sind. Dazu zählen etwa:
  • börsennotierte Unternehmen
  • Banken
  • Versicherungsgesellschaften
Die NFRD verpflichtet diese Unternehmen bereits seit 2017 in der nichtfinanziellen Berichterstattung auch über ihre nachhaltigkeits- und klimabezogenen Strategien, Risiken und Ergebnisse zu berichten.
Die neue CSRD wird die bereits bestehende NFRD-Richtlinie erweitern bzw. ablösen und den Kreis der betroffenen Unternehmen, die der Berichtspflicht unterliegen, erheblich erweitern. Auch die Menge der Daten und Informationen, die im Bericht enthalten sein müssen, wird durch ausführlichere Vorgaben zur Berichterstattung vergrößert.

Woher weiß ich, ob die CSRD für mein Unternehmen gilt?

Während EU-weit nur rund 11.700 Unternehmen unter die derzeitigen NFRD-Vorschriften fallen, wird sich der Kreis der Berichtspflichtigen mit Einführung der CSRD schrittweise auf rund 50.000 erhöhen.
Durch das Einführen von Standards für die Berichterstattung und die Ausweitung der erhobenen und relevanten Daten soll die CSRD die Mängel der NFRD beheben, die laut Europäischem Parlament "als weitgehend unzureichend und unzuverlässig wahrgenommen wird".
Doch woher wissen Sie nun, ob Ihr Unternehmen unter die CSRD-Regelung fällt? Unsere Tabelle der Auswahlkriterien und Anforderungen gibt Ihnen darüber Aufschluss.

CSRD und NFRD – diese Vorgaben und Anforderungen gelten

Non-Financial Reporting Directive (NFRD)
Corporate Sustainibility Reportings Directive (CSRD)
Welche Unternehmen sind betroffen?
Unternehmen mit über 500 Mitarbeiter:innenUnternehmen von öffentlichem Interesse: • börsennotierte Unternehmen• Banken• Versicherungs- gesellschaften
Unternehmen, die mind. 2 der folgenden Kriterien erfüllen:• 250+ Mitarbeiter:innen• 40+ Mio. € Nettojahresumsatz• 20+ Mio. € BilanzsummeBörsennotierte KMUs, ausgenommen:• Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Angestellten • weniger als 700 Tsd. € Jahresumsatz• weniger als 350 Tsd. € BilanzsummeNicht-EU Unternehmen mit:• einem Umsatz von über 150 Mio. € in EU-Ländern• Tochtergesellschaften und Zweigstellen in der EU Unternehmen mit Wertpapieren (Aktien oder Anleihen), die an einem EU-Markt notiert sind
Wann tritt die Richtlinie in Kraft?
Trat am 01. Januar 2017 für Unternehmen in Kraft
• Ab Januar 2024: Für alle großen Unternehmen, die bereits der NFRD unterliegen• Ab Januar 2025: Für alle großen Unternehmen, die noch nicht von der NFRD erfasst wurden• Ab Januar 2026: Für alle kapitalmarktorientierten KMUs  (Aufschub bis 2028 möglich)
Wie viele Unternehmen sind EU-weit betroffen?
Ca. 11.700
Ca. 50.000
Was muss berichtet werden?
U. a. Informationen über:• Umweltschutz• Soziale Verantwortung, Umgang mit Angestellten• Einhaltung der Menschenrechte (auch entlang der Wertschöpfungskette)• Korruptions- und Bestechungsbekämpfung• Diversität im UnternehmensvorstandDes Weiteren:• Richtlinien zu Umweltschutz & Nachhaltigkeit• Ergebnisse dieser Richtlinien • Potenzielle Risiken• KPIs
Informationen zusätzlich zu denen der NFRD, u. a.: • Nachhaltigkeitsrisiken• Auswirkungen des Unternehmens auf die Gesellschaft und die Umwelt• Fortschritte und Ziele im Bereich Nachhaltigkeit und Soziales• Soziales und Intellektuelles sowie Humankapital des Unternehmens
Wie werden die Berichte übermittelt?
• Integriert in den Jahresbericht• Online, im PDF-Format• Informationen zur Nachhaltigkeit können separat veröffentlicht werden – dann aber mit Hinweis auf die Finanz- und Lageberichte
• Integriert in den jährlichen Lagebericht• Bericht im elektronischen  XHTML-Format • Zukünftig: Angestrebte Übermittlung mit ESEF (European Single Electronic Format)Hinweis: Die Berichte sollten im Rahmen der EU-Steuervorschriften und der SFDR (Sustainable Finance Disclosure Regulation) sein.

Wie wirkt sich die neue Richtlinie auf mein Unternehmen aus?

Die direkte Auswirkung wird sein, dass Unternehmen zukünftig einen erhöhten Reporting-Aufwand in Sachen Nachhaltigkeitsberichterstattung haben werden, denn
  • Der Anwendungsbereich der CSRD ist weiter gefasst als der der NFRD.
  • Die Informationen müssen in den Lagebericht Ihres Unternehmens aufgenommen und in einem anderen Format als beim NFRD vorgelegt werden.
  • Die neuen Berichtsstandards erfordern die Offenlegung eines breiten Spektrums an Informationen, die qualitativ und quantitativ, zukunftsorientiert und rückblickend sowie kurz-, mittel- und langfristig ausgerichtet sind.
  • Ihre Berichterstattung muss eine obligatorische Prüfung durch einen externen Dienstleister durchlaufen, um sicherzustellen, dass die Informationen und Inhalte korrekt und zuverlässig sind.
  • Zudem werden die Informationen in eine digitale, frei zugängliche Datenbank aufgenommen, um die Transparenz zu erhöhen. Dies kann Einfluss auf die Investor:innen, Stakeholder und auch auf das Firmenimage haben.
Nach Angaben der Europäischen Kommission kann es zu einem anfänglichen Kostenanstieg wegen des CSRD-Berichts kommen, obwohl die Gesetzgebung mittel- bis langfristig die Kosten senken dürfte.
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Was gehört in den CSRD-Nachhaltigkeitsbericht?

Unternehmen müssen im Rahmen der CSRD unter anderem Nachhaltigkeitsinformationen zu folgenden wichtigen Punkten offenlegen:
  • ESG-Daten
  • Relevante Nachhaltigkeitsaspekte, die wesentlich für Umwelt und Mensch und/oder von finanzieller Bedeutung für das Unternehmen sind.
  • Die im Unternehmen getroffenen Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsmaßnahmen sowie deren Wirkung (auch im Hinblick auf das Erreichen der Pariser Klimaziele).
  • Fortschritte bei der Erreichung angestrebter Ziele, etwa beim Umweltschutz.
  • Analyse von Geschäftsbereichen, die in Zukunft nachhaltiger gestaltet werden können.
  • Bericht über die Treibhausgas-Emissionen des Unternehmens (Scope 1-3)
  • Bestehendes Geschäftsmodell und Strategie sowie deren Beziehung zu Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen.
  • Analyse des intellektuellen, menschlichen und sozialen Kapitals des Unternehmens.
  • Umgang des Unternehmens mit seinen Mitarbeiter:innen sowie Wahrung der sozialen Verantwortung und der Menschenrechte.
  • Maßnahmen gegen Korruption im Unternehmen.
  • Analyse potenzieller Klimarisiken und Risikomanagement.
  • Nachteilige Auswirkungen für das Unternehmen und interne Maßnahmen, um diesen entgegenzuwirken.
  • Rolle der Leitungs- und Aufsichtsorgane und der Stakeholder sowie deren einschlägiges Fachwissen.
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CSRD – Sanktionen & Chancen

Die CSRD-Meldung ist gesetzlich vorgeschrieben – das bedeutet auch, sollte ein Unternehmen die Vorschriften nicht einhalten, drohen Sanktionen. Um also Geldstrafen zu vermeiden, sollten betroffene Unternehmen ihre Berichtspflicht ernst nehmen und die Nachhaltigkeitsberichte gemäß den Anforderungen jährlich abgeben.
Dabei sollte die Erstellung des Berichts aber nicht nur als Prävention gegen mögliche Sanktionen angesehen werden, sondern als eine echte Chance für das Unternehmen. Die durch den Bericht an den Tag gelegte Transparenz trägt dazu bei, Vertrauen bei Investor:innen und Kund:innen zu schaffen. Es kann Ihnen auch dabei helfen, das Markenimage Ihres Unternehmens zu verbessern, Greenwashing zu verhindern und Ihr Engagement für Nachhaltigkeit auf greifbare Weise zu demonstrieren.
Darüber hinaus können Sie Ihre betriebliche Effizienz verbessern und gleichzeitig Maßnahmen gegen den Klimawandel ergreifen, wodurch Sie möglicherweise Kosten einsparen und gleichzeitig die Ziele Ihres Unternehmens im Bereich der sozialen Verantwortung erfüllen.

CSRD Vorbereitungen – Tipps für Ihre nächsten Schritte

Dieser Beitrag gibt Ihnen einen ersten Überblick über die neue Corporate Sustainability Reporting Directive und welche Auswirkungen diese auf Ihr Unternehmen und Ihr Reporting haben kann.
Zählen Sie sich aber zu den Unternehmen, die in den nächsten Jahren berichtspflichtig werden, so sollten Sie sich ausführlich mit der vertraut machen und auf welche Art und Weise Sie den Nachhaltigkeitsbericht erstellen und abgeben müssen. Halten Sie sich zudem über eventuelle Neuerungen bis zur Umsetzung der Richtlinie auf dem Laufenden, um wichtige Änderungen etwa bei Terminen oder Anforderungen nicht zu verpassen.
Die Informationen, die in den CSRD-Bericht einfließen, müssen an erster Stelle erst einmal erhoben werden. Etablieren Sie daher frühzeitig standardisierte Reportingprozesse für Ihr Unternehmen, sodass Sie alle ESG-relevanten Daten zuverlässig erhalten. Kommunizieren Sie Ihre Nachhaltigkeitsziele und die ergriffenen Strategien zudem deutlich und transparent, nicht nur intern im Unternehmen, sondern auch mit externen Geschäftspartnern.
Für große Unternehmen kann es zudem ratsam sein, eine gewisse Expertise im Nachhaltigkeits-Management aufzubauen und auf Expert:innen in diesem Gebiet zu setzen. Die CSRD-Richtlinie ist gekommen, um zu bleiben, und die Themen Umweltschutz und Nachhaltigkeit werden in Zukunft vermutlich nur noch bedeutender – immer mehr Unternehmen werden früher oder später nicht mehr an der Umsetzung verschiedener Nachhaltigkeitsthemen und -strategien vorbeikommen. Ebenso ist es auch für KMUs sinnvoll, eine entsprechende einzuführen.
Zu guter Letzt noch ein Tipp für die konkrete Erstellung des Berichts: Spezielle Nachhaltigkeitsmanagement- und ESG-Software kann Ihnen dabei helfen, die gewünschten Reportingprozesse zu integrieren und erleichtert Ihnen zudem die Erstellung des Berichts.

Geschäftsreisen nachhaltiger gestalten – mit TravelPerk

Unabhängig davon, ob die CSRD-Rechtsvorschriften in Zukunft für Sie gelten oder nicht – in der heutigen Zeit ist es eine kluge Geschäftsstrategie, auf Umweltschutz und Nachhaltigkeit zu setzen. Ein Nachhaltigkeitsaspekt, den Sie optimieren könnten, sind zum Beispiel die Geschäftsreisen Ihres Unternehmens.
Wussten Sie, dass Geschäftsflüge bis zu 15-20 % der weltweiten Reiseemissionen ausmachen? Glücklicherweise gibt es Möglichkeiten, die .
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So funktioniert GreenPerk:
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FAQ – häufige Fragen zur CSRD

Was versteht man unter CSRD?
CSRD steht für „Corporate Sustainability Reporting Directive“ und bezeichnet eine im Jahr 2022 verabschiedete EU-Richtlinie für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. Die CSRD erweitert die seit 2014 bestehende NFRD-Richtlinie und soll dazu beitragen, dass kapitalmarktorientierte Unternehmen standardisiert Auskunft über ihre Nachhaltigkeitsmaßnahmen geben.
Wer fällt unter die CSRD?
Unter die CSRD fallen alle kapitalmarktorientierten Großunternehmen sowie KMUs, die in EU-Ländern tätig sind – Kleinstunternehmen ausgenommen. Ebenfalls betroffen von der Regelung sind Nicht-EU Unternehmen, die einen Umsatz von über 150 Mio. € in EU-Ländern erzielen oder Tochtergesellschaften und Zweigstellen in der EU haben.
Wann gilt die CSRD?
Die Corporate Sustainability Reporting Directive wird schrittweise umgesetzt. Ab dem 01. Januar 2024 gilt die CSRD für alle bereits von der NFRD betroffenen Unternehmen. Ab dem 01. Januar 2025 dann für alle zuvor noch nicht erfassten Großunternehmen. Und ab 01. Januar 2026 müssen dann auch alle börsennotierten KMUs die CSRD-Richtlinien erfüllen.
Herrscht bei der CSRD eine Berichtspflicht?
Ja, bei der CSRD herrscht eine Berichtspflicht. Sollte ein Unternehmen den Bericht über seine Nachhaltigkeitsinformationen nicht vorlegen, so riskiert es Sanktionen, etwa in Form von Geldstrafen.
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