FAQ – häufige Fragen zu Apps für Kleinunternehmer:innen
Welches Steuerprogramm für Kleinunternehmen?Steuerprogramme und -Apps führen Kleinunternehmer:innen Schritt für Schritt durch steuerliche Fragen. Sie kosten oft zwischen 20 und 60 €. Beliebt sind zum Beispiel
Wiso Steuer
und
Smartsteuer
: Beide Apps sind einfach zu bedienen, können Belege elektronisch abrufen und unterstützen zum Beispiel auch Krypto-Währung. Weitere Steuerprogramme für Kleinunternehmen sind
Steuerbot
,
Steuergo
und
Lohnsteuer kompakt
.
Welche Buchhaltung für Kleinunternehmen?Kleinunternehmen sind nur in bestimmten Fällen buchführungspflichtig. Erst ab einem Einkommen von mindestens 22.000 € pro Jahr und mit einer Rechtsform, die im Handelsregister eingetragen ist, greift die Buchführungspflicht. Jedoch müssen alle Selbstständigen ihre Belege und Rechnungen aufbewahren. Diese dienen für die jährliche Einnahmen-Überschuss-Rechnung, die für Kleinunternehmer:innen verpflichtend ist. Eine Buchhaltungssoftware wie
sevDesk
oder
lexoffice
kann helfen, alle Ausgaben und Belege im Blick zu behalten.
Was kostet Buchhaltung für Kleinunternehmen?Wie viel die Buchhaltung für Kleinunternehmen kostet, ist sehr individuell. Ausgaben-Tools wie Spendesk, Papierkram oder
TravelPerk
haben zwar je nach gebuchtem Paket einen bestimmten monatlichen Preis, aber dafür erleichtern sie die Prozesse um ein Vielfaches. Manchmal ist auch ein/e Steuerberater:in sinnvoll, hier hängt der Preis zum Beispiel vom Umfang der beauftragten Leistungen ab. Manche Buchhaltungssoftware-Lösungen haben eine Steuerberatung integriert.
Ist Kleinunternehmen gleich Kleingewerbe?Nein, Kleinunternehmen und Kleingewerbe beschreiben nicht das Gleiche. Der Begriff „Kleinunternehmen“ stammt aus dem Umsatzsteuergesetz und bezeichnet Unternehmen, die im Vorjahr weniger als 22.000 € Umsatz gemacht haben und im laufenden Jahr voraussichtlich maximal 50.000 € einnehmen werden. Für sie gelten die Kleinunternehmerregelungen, die sie von Umsatzsteuern befreien. Das Wort „Kleingewerbe“ dagegen entspringt dem Handelsgesetzbuch. Übersetzt sind das Unternehmen, die „nach Art und Umfang“ nicht wie ein kaufmännischer Betrieb geführt werden müssen. Das befreit sie von einigen kaufmännischen Buchführungen.