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Senken Sie Ihre Reisekosten: Mehrwertsteuer zurückholen

Holen Sie sich die Mehrwertsteuer auf Reisekosten zurück und sparen Sie bis zu 20 % bei Geschäftsreisekosten. Mit unserer effizienten und einfachen Umsatzsteuerlösung verschenken Sie kein Geld mehr.

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Warum sich die Rückerstattung der Mehrwertsteuer auf Reisekosten lohnt

Unternehmen verlieren jedes Jahr Beträge in Milliardenhöhe, weil sie die Umsatzsteuer auf Reisekosten nicht zurückfordern. Der Grund: Umsatzsteuererstattungen für Dienstreisen sind oft kompliziert – zu viele Steuervorschriften und ein verwirrender Erstattungsprozess wirken abschreckend.

Dabei kann die Rückforderung so einfach sein: Mit der Umsatzsteuerlösung von TravelPerk vermeiden Sie lange und komplizierte Rückforderungsprozesse und sparen bis zu 20 % Ihres jährlichen Reisebudgets und bis zu 19 % in Deutschland. Eine Summe, die einen deutlichen Unterschied macht.

Wir helfen Unternehmen, die Mehrwertsteuer auf Reisekosten mühelos einzufordern und so Kosten und Verwaltungsaufgaben zu reduzieren. Mit unserer umfassenden Umsatzsteuerlösung können Sie mehr aus Ihrem Reisebudget herausholen.

Holen Sie sich Ihre Umsatzsteuer auf Auslandsreisen zurück!

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Sparen Sie die Mehrwertsteuer & reisen Sie effizienter – mit TravelPerk

Genau zu wissen, was man zurückfordern kann, und gültige Rechnungen zu erhalten, ist nicht immer einfach. Deshalb bieten wir Ihnen von vornherein ein Mehrwertsteuer-freundliches Inventar, damit Sie Ihre Mehrwertsteuer-Rückerstattungen für Flüge, Übernachtungen, Mietwagen und Zugfahrten unkompliziert einfordern können.

Mit unserem praktischen Mehrwertsteuerrechner ermitteln Sie genau, wie viel Sie zurückerhalten können. TravelPerk unterstützt Sie bei diesem Prozess und übernimmt alle Formalitäten für Sie. Wir holen für Sie gültige Umsatzsteuerrechnungen von Anbietern ein, damit Sie kein Geld verschenken.

Sparen Sie bis zu 19 % MwSt. in Deutschland!

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Einfach registrieren & Ihr Geschäftsreisemanagement revolutionieren

Die Rückforderung der Umsatzsteuer auf Auslandsreisen ist so einfach wie nie zuvor. Ihr Unternehmen muss nicht einmal in dem jeweiligen Land registriert sein, um die Steuern zurückzufordern! Wir unterstützen Sie bei der Berechnung und Rückforderung der Umsatzsteuer – schnell und simpel. Unsere Expert:innen ermitteln mit Ihnen gemeinsam, was Sie zurückfordern können und wie Sie dieses Geld zurückerhalten.

Ermitteln Sie Ihre möglichen Ersparnisse

Erfahren Sie, wie viel Umsatzsteuer Sie von Ihren Geschäftsreisekosten zurückfordern können. Kontaktieren Sie uns und fangen Sie an, bares Geld zu sparen.

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FAQ – häufige Fragen zur Mehrwertsteuer auf Reisekosten

Was ist der Unterschied zwischen Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer?

Die Begriffe Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer werden synonym verwendet. Was vor dem Umsatzsteuergesetz (UstG) als Mehrwertsteuer bekannt war, wird heute Umsatzsteuer genannt. Das Prinzip der Umsatzsteuer funktioniert – vereinfacht erklärt – folgendermaßen: Unternehmen zahlen eine Vorsteuer, die sie als Umsatzsteuer auf ihre Leistungen draufrechnen. Zu zahlen ist die Umsatzsteuer von den Endverbraucher:innen. Aus rechtlicher Sicht macht es keinen Unterschied, ob man den Begriff der Mehrwertsteuer oder der Umsatzsteuer verwendet.

Sind Reisekosten umsatzsteuerpflichtig?

Die Reisekosten für eine Dienstreise setzen sich vor allem aus Übernachtungskosten, Verpflegungskosten und Fahrtkosten zusammen. Hinzu kommen Reisenebenkosten. Wichtig zu wissen ist, dass der Steuersatz für Reisekosten unterschiedlich hoch ausfallen kann: Während auf Übernachtungskosten in Deutschland nur 7 % USt. anfallen, wird das Frühstück mit 19 % USt. besteuert. Gut zu wissen: Hoteliers sind verpflichtet, eine Rechnung für Unternehmen auszustellen, auf der die einzelnen Kosten nebst Steuersatz ausgewiesen sind.

Sind Reisekosten Brutto oder Netto?

Reisekosten, die bei einer Dienstreise anfallen, werden mit Steuern ausgewiesen. Die Netto-Reisekosten und der jeweilige Steuersatz ergeben also zusammen einen Bruttowert.

Wie werden Reisekosten in Rechnung gestellt?

Arbeitnehmer:innen können die Kosten einer Dienstreise ihrem Arbeitgeber in Form der Reisekostenabrechnung in Rechnung stellen. Wichtig ist, mit der Reisekostenabrechnung auch sämtliche Belege einzureichen. Übernimmt der Arbeitgeber die Reisekosten nicht – er ist dazu nicht verpflichtet –, können Arbeitnehmer:innen die Kosten als Werbungskosten steuerlich absetzen. Auch für Selbstständige gilt: Reisekosten sind Betriebsausgaben und können als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden.

Kann ich die Umsatzsteuer zurückfordern, wenn ich nicht für die Umsatzsteuer registriert bin?

Leider nein. Ihr Unternehmen muss umsatzsteuerlich registriert sein, um diese zurückfordern zu können. Wenn Sie für eine Auswärtstätigkeit ins Ausland reisen, müssen Sie aber nicht im jeweiligen Reiseland registriert sein. Eine Registrierung in Deutschland reicht.

Benötige ich für die Rückforderung einen Umsatzsteuerbeleg?

Um die Umsatzsteuer auf Geschäftsreisekosten erstattet zu bekommen, benötigen Sie gültige Belege für Übernachtungskosten und Co., auf denen die Steuern ausgewiesen sind. Die Belege müssen auf Ihr Unternehmen ausgestellt sein. Ohne Umsatzsteuerbeleg ist eine Rückerstattung sehr unwahrscheinlich.

Kann ich die Umsatzsteuer auch für Auslandsreisen einfordern?

Ja. Sie können die Umsatzsteuer nicht nur für Reisekosten im Inland zurückfordern, sondern auch für eine Auswärtstätigkeit in Ländern, in denen Ihr Unternehmen nicht umsatzsteuerlich registriert ist. Ihr Anspruch auf Erstattung der Umsatzsteuer hängt aber von den Vorschriften des jeweiligen Reiselandes ab. Indem Sie die Umsatzsteuer auf geschäftliche Auslandsreisen zurückfordern, können Sie die Reisekosten um 5 % bis 25 % senken. Das Verfahren zur Rückforderung der Umsatzsteuer auf Auslandsreisen unterscheidet sich von der Rückforderung im Inland. TravelPerk unterstützt Sie bei diesem Prozess.

Kann ich die Umsatzsteuer für Übernachtungskosten zurückfordern?

Das hängt vom Land ab, in dem sich das Hotel befindet. Die Regeln zur Umsatzsteuer sind von Land zu Land verschieden. Mit TravelPerk können Sie ermitteln, wie viel Mehrwertsteuer auf Reisekosten Ihr Unternehmen zurückerhalten kann. In Deutschland können Sie die Umsatzsteuer auf Übernachtungskosten zurückfordern.

Kann ich die Umsatzsteuer auf Tankkosten einfordern?

Ja, Sie können die Umsatzsteuer auf Kraftstoffe einfordern, sofern Sie das Fahrzeug für geschäftliche Zwecke nutzen. In der Regel werden Tankkosten jedoch ohnehin mit der Kilometerpauschale abgegolten.

Ist in der Kilometerpauschale die Mehrwertsteuer enthalten?

Bei der Kilometerpauschale handelt es sich um einen Pauschalbetrag, der steuerfrei ausgezahlt wird. Die tatsächlichen Kosten inklusive Mehrwertsteuer, zum Beispiel für Benzin, werden dabei nicht berücksichtigt.

Kann ich die Umsatzsteuer auf Essen und Alkohol für Mitarbeitende zurückfordern?

Sie können die Umsatzsteuer auf Geschäftsreisekosten von Mitarbeitenden, wie Mahlzeiten und Übernachtungen, zurückfordern. Allerdings können Sie die Umsatzsteuer nicht zurückfordern, wenn Sie den Verpflegungsmehraufwand in Form der Verpflegungspauschale begleichen.

Wie kann ich bei TravelPerk eine Umsatzsteuererstattung beantragen?

TravelPerk bietet stets ein Umsatzsteuer-freundliches Reiseinventar an. Bei Buchungen über unsere Plattform können Sie die Mehrwertsteuer auf Reisekosten beruhigt zurückfordern. Wir holen konforme Umsatzsteuerrechnungen für Sie ein. Nutzen Sie unseren Umsatzsteuerrechner für Deutschland oder für Auslandreisen und ermitteln Sie Ihre potenziellen Ersparnisse. TravelPerks Expert:innen in Sachen Umsatzsteuer unterstützen Sie gern bei der Rückforderung.

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