Wann kann ich eine Dienstreise steuerlich absetzen?
- Messe- & Veranstaltungsbesuche
- Außendienstfahrten/Kundentermine
- Fortbildungen
- Unterricht in der Berufsschule
- Studienfahrten
Welche Reisekosten kann ich genau absetzen?
- Fahrtkosten (z. B. Kilometerpauschale, Zugtickets, Flugtickets, Taxikosten, Parkgebühren, Mautgebühren, Mietwagen-Kosten)
- Übernachtungskosten (z. B. Hotelkosten, Miete)
- Verpflegungsmehraufwand (Pauschale)
- Reisenebenkosten (z. B. Trinkgelder, Telefonkosten, Gepäckaufbewahrung, Versicherungen im Rahmen der Reise)
Sind tatsächliche Kosten oder Pauschalen absetzbar?
Kilometerpauschale
- Kilometerpauschale Auto: Kilometersatz von 30 ct
- Kilometerpauschale andere Fahrzeuge (z. B. Motorrad): Kilometersatz von 20 ct
Verpflegungspauschale in Deutschland
Die sogenannte Verpflegungspauschale (oder auch Verpflegungspauschbetrag) richtet sich nach der Reisedauer sowie dem Reiseland. Folgende Regelungen gelten für innerdeutsche Aufenthalte:
- Befinden Sie sich mehr als 8 Stunden außerhalb der Wohnung oder der dauerhaften Tätigkeitsstätte, können Sie 14 Euro Verpflegungsmehraufwand geltend machen.
- Bei einem vollen Kalendertag – also einer Reise zwischen 8 und 24 Stunden – sind 28 Euro absetzbar.
Pauschbeträge bei Auslandsreisen
Wann benötige ich einen Nachweis über Reisekosten?
- Übernachtungskosten: Rechnungen von Hotels, Pensionen oder Ferienwohnungen mit Angabe des Namens, der Anschrift und des Reisezeitraums.
- Fahrtkosten: Taxibelege oder Quittungen von öffentlichen Verkehrsmitteln, beispielsweise Bahn- oder Flugtickets. Wenn Sie Ihr eigenes Fahrzeug nutzen, benötigen Sie eine detaillierte Aufstellung der gefahrenen Kilometer und Angaben zu Datum, Uhrzeit sowie Start- und Zielort der Fahrt.
- Reisenebenkosten: Belege für Nebenkosten, die während der Dienstreise angefallen sind, wie Parkgebühren, Mautkosten oder Telefon- und Internetkosten.
- Fortbildungs- und Tagungskosten: Rechnungen von Seminaren, Kongressen oder Fachtagungen, die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit besucht wurden.
Wie mache ich die Reisekosten steuerlich geltend?
Werbungskosten: Anlage N in der Steuererklärung
- Frühstück: 20 % Abzug (5,60 € bei 28 € Pauschale)
- Mittag- oder Abendessen: 40 % Abzug (11,30 € bei 28 € Pauschale)
Reisekosten absetzen für Selbstständige
Nice to know: Weitere Steuertipps
Vorstellungsgespräch als Auswärtstätigkeit
Sie sind auf Jobsuche und schauen auch abseits Ihres Heimatortes nach einem neuen Arbeitgeber? Die Kosten für die An- und Abreise zum bzw. vom Vorstellungsgespräch können Sie von der Steuer absetzen. Hierfür erstellen Sie eine normale Reisekostenabrechnung – genau wie für Dienstreisen auch. Führen Sie dort alle Kosten auf, die im Zusammenhang mit der Reise entstanden sind, und bewahren Sie die entsprechenden Belege auf.Zusätzlich müssen Sie nachweisen können, dass das Vorstellungsgespräch tatsächlich stattgefunden hat. Dazu benötigen Sie in der Regel eine Bestätigung des Unternehmens, bei dem Sie sich vorgestellt haben. In dieser Bestätigung sollten Ort, Datum und Uhrzeit des Vorstellungsgesprächs sowie der Name des/der Ansprechpartner:in und die Art der Tätigkeit, für die Sie sich beworben haben, aufgeführt sein.
Dienstreise mit Urlaub verbinden & anteilig absetzen
Kilometerpauschale für Fahrten zu anderen Arbeitsstätten
Weitere interessante Werbungskosten
- Homeoffice-Pauschale
- Arbeitsbekleidung
- Arbeitsmittel
- Bewerbungskosten
- Beruflich bedingte Umzugskosten
- Arbeitszimmer
- Fortbildungskosten
- Kontoführungsgebühren (pauschal 16 Euro)
- Doppelte Haushaltsführung
- Telefon- und Internetkosten