Reisezeit gleich Arbeitszeit? Diese Regelungen gelten für Dienstreisen

28 Nov 2024 · 7
Während die Arbeitszeit an einem üblichen Arbeitstag von Arbeit- und Gesetzgeber klar definiert ist, ergeben sich in puncto Dienstreise eine Menge Fragen. Was Arbeitnehmer:innen wohl am meisten beschäftigt, ist die Frage nach der Reisezeit: Ist Reisezeit bei Dienstreisen Arbeitszeit? Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Regelungen und schauen uns an, wie lang ein Arbeitstag auf einer Dienstreise eigentlich sein darf.

Wegzeiten für Geschäftsreisen, Dienstgänge & Co.

Das Arbeitsgesetz (ArG) umfasst allgemeine Vorschriften zur Arbeitszeit – inklusive der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1), die spezifische Vorgaben zur Vergütung der Reisezeit für Geschäftsreisen, Fortbildungen sowie zum Zwecke von Dienstgängen im In- und Ausland enthält. Die Regelungen dazu unterscheiden sich von der einfachen Wegzeit zur üblichen Tätigkeitsstätte. Um zu verstehen, wann wir bei einer Dienstreise von Arbeitszeit sprechen können, wollen wir uns zunächst verschiedene Fälle anschauen, bei denen Arbeitnehmer:innen im Auftrag des Arbeitgebers reisen. 

Dienstreise

Dienstreisen sind gemäss der ArGV 1 Arbeitszeit, insofern Arbeitnehmer:innen während der aufgewandten Zeit dem Arbeitgeber zur Verfügung stehen müssen. Das gilt unabhängig davon, wo sich der/die Arbeitnehmer:in aufhält. Gründe für Auswärtstätigkeiten können z. B. sein:
  • Kundentermine
  • Besprechungen mit Lieferant:innen
  • Tätigkeit an einem anderen Firmenstandort
  • Besuch von Ausstellungen, Seminaren, Messen oder Tagungen
Nehmen Sie Ihre berufliche Tätigkeit an einem anderen Ort als üblich wahr, so ist diese Zeit juristisch als Arbeitszeit einzustufen. Auch die An- und Abreise gilt nach der ArGV 1 zur Dienstreise. Ob oder wie die Reisezeit zu vergüten ist, klären wir später noch. 
Ein auswärtiger Dienstort kann aber auch innerhalb derselben Stadt liegen, in der sich die Arbeitsstätte befindet. In diesem Fall spricht man meist jedoch nicht von einer Dienstreise, sondern von einem Dienstgang.
" "

Fangen Sie noch heute an, bei der Geschäftsreisebuchung Zeit und Geld zu sparen.

Dienstgang

Ein Dienstgang liegt vor, wenn Sie einen beruflichen Termin in derselben Stadt haben oder zwischen mehreren Betriebsstätten Ihres Unternehmens pendeln. Diese Wege gelten als Arbeitszeit – sowohl im arbeitszeitrechtlichen als auch im vergütungsrechtlichen Sinne.

Wegzeiten

Als Wegzeiten gelten in der Schweiz sowohl die Reisezeiten zum Zwecke von Dienstreisen, Dienstgängen, Fortbildungen usw. als auch der Arbeitsweg. Vergütungsrechtlich gibt es aber einen wesentlichen Unterschied: Der Arbeitsweg gilt nicht als Arbeitszeit und wird nicht vergütet. Mit dem Arbeitsweg ist dabei die Strecke gemeint, die Mitarbeiter:innen von ihrer Wohnung zur ersten Arbeitsstätte zurücklegen.
Der Grund: Auf dem Arbeitsweg verrichten Arbeitnehmer:innen nicht die vertraglich festgelegte Tätigkeit, für die sie angestellt sind. Der Weg zur Arbeitsstätte und zurück nach Hause sowie der gesamte Zeitraum vor Aufnahme der Arbeit und nach Feierabend sind Privatsache. Jedoch sind Arbeitnehmer:innen auf ihrem direkten Arbeitsweg unfallversichert.

Was gilt bei einer Dienstreise als Arbeitszeit?

Die Arbeitsgesetz Verordnung 1 (ArGV 1) deckt alle Zeiten ab, die Arbeitnehmer:innen während einer Dienstreise im Auftrag des Arbeitgebers aufbringen. Dabei gilt aber nicht die gesamte Dienstreise als Arbeitszeit, da auch hier die gesetzlichen Ruhezeiten einzuhalten sind. Die Zeit, in der eine Arbeitsleistung erbracht wird, definiert die ArGV 1 ganz klar als Arbeitszeit. Dazu gehören:
  • Meetings inklusive Vor- und Nachbereitungszeit, geschäftliche Telefonate sowie Geschäftsessen mit Kund:innen
  • Wegzeiten während des Aufenthaltes zwischen zwei Geschäftsterminen
  • Wartezeiten zwischen zwei Geschäftsterminen, wenn der/die Arbeitnehmer:in dem Arbeitgeber zur Verfügung steht. Nutzen Sie diese Zeit zu Freizeitzwecken, gilt diese Zeit gewöhnlich nicht als Arbeitszeit, sondern als Ruhezeit.
Zur Ruhezeit zählen z. B. ein privates Essen, der Aufenthalt im Hotelzimmer (sofern Sie dort nicht arbeiten) oder ein Spaziergang. Die An- und Abreise muss von Fall zu Fall betrachtet werden. Hier können unterschiedliche Regelungen gelten. Welche das sind, klären wir im folgenden Abschnitt.
Tipp: Erfahren Sie in unserem Blog-Artikel, welche Posten Mitarbeiter:innen in ihrer Reisekostenabrechnung geltend machen können!

Ist Reisezeit bei Dienstreisen Arbeitszeit?

Ob die Reisezeit bei Dienstreisen als Arbeitszeit gilt und in welchem Umfang sie vergütet wird, hängt von mehreren Faktoren ab. Arbeitnehmer:innen sollten zunächst diese Fragen für sich beantworten:
  • Liegt die gesamte Strecke oder ein Teil der Strecke innerhalb der Schweiz?
  • Finden An- oder Abreise zu den üblichen Arbeitszeiten (oder z. B. an einem Sonntag oder nachts) statt?
  • Existiert für Reisen ins Ausland eine Richtlinie bzw. ein Reglement zur Arbeitszeitvergütung?
  • Ist die Reisedauer länger als die für den regulären Arbeitsweg?
Wir schauen uns die Gesetzeslage hierzu an und geben Ihnen einen Überblick über Regelungen, Ausnahmen und Sonderfälle.
Mann im Zug sitzt an seinem Laptop und spricht in seine Kopfhörer

1. Reisezeit während der Arbeitszeit

Hier gibt es eine ganz klare Regelung, die sogar im Arbeitsgesetz verankert ist. Der Bundesrat beschloss im Jahr 2020 Änderungen der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz, die klar definieren, wann Reisezeit als Arbeitszeit zu behandeln ist. So ist die Reisezeit innerhalb der Schweiz grundsätzlich Arbeitszeit, insofern sie die Dauer des üblichen Arbeitsweges überschreitet. Daraus folgt auch:
Der Arbeitgeber muss die Fahrzeit vergüten. Dabei ist es gleichgültig, mit welchem Verkehrsmittel Mitarbeiter:innen unterwegs sind, oder ob sie – beispielsweise während einer Zugfahrt – arbeiten, schlafen oder essen. Begründet wird diese Regelung damit, dass Sie durch Ihren Arbeitgeber zur Reise beauftragt sind und grundsätzlich zur Verfügung stehen.
Tipp: Reisen Sie mit dem eigenen Fahrzeug, haben Sie Anspruch auf Kilometergeld in Form einer Pauschale oder eines individuell geregelten Kilometersatzes. Im Beitrag zum Thema erfahren Sie alles zur Höhe und Berechnung – plus: Wie Sie Kilometergeld für Ihren regulären Arbeitsweg in der Steuererklärung geltend machen können.
Finden An- und Abreise an einem Sonntag oder zu Nachtstunden statt, stehen Ihnen die entsprechenden gesetzlichen Lohnzuschläge – 25 % auf Nachtarbeit und 50 % auf Sonntagsarbeit – sowie ein Ruhezeitausgleich zu.

2. Reisezeit ausserhalb der Arbeitszeit

Liegt das Reiseziel bei einer Dienstreise ausserhalb der Schweiz, ist die Sachlage nicht mehr ganz so eindeutig – denn das Schweizer Arbeitsgesetz gilt nur innerhalb der Landesgrenzen (Territorialprinzip). Bei Reisen ins Ausland gilt nach der ArGV 1 daher nur die Wegzeit als Arbeitszeit, die innerhalb der Schweiz zurückgelegt wird. 
Wie die Reisezeit ausserhalb der Schweiz vergütet wird, muss daher anderweitig vertraglich festgehalten werden, z. B. in einem Arbeitszeitreglement oder im Arbeitsvertrag. Kommunizieren Sie diese Regelungen auch in der Reiserichtlinie Ihres Unternehmens, um dafür zu sorgen, dass alle Beteiligten wissen, wie Arbeitszeiten und Vergütungen auf Dienstreisen im Ausland gehandhabt werden.
Eine Reiserichtlinie, die Mitarbeiter:innen zu 100 % einhalten. Wir zeigen Ihnen, wie das funktioniert.
Tipp: Erfahren Sie hier, wie GetYourGuide, die führende globale Plattform für die Buchung von Reiseerlebnissen, seine Geschäftsreisen durch massgeschneiderte Richtlinien für verschiedene Länder und Gruppen optimiert hat.

Sonstige Regelungen zur Dienstreise im Arbeitsgesetz (ArG)

Da das Arbeitsgesetz (ArG) der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer:innen dient, sieht es klare Regelungen vor, die auch für Geschäftsreisen gelten. Arbeitgeber sind verpflichtet, sich an diese Gesetze zu halten, und dürfen nur in Ausnahmefällen davon abweichen. Wir haben die gesetzlichen Vorgaben, die laut ArG für die maximale Arbeitszeit gelten, für Sie zusammengefasst.

Dienstreise: Arbeitszeit über 12,5 Stunden zulässig?

Eine Arbeitszeit über 12,5 Stunden ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Das ArG schreibt die folgenden Regelungen vor:
Arbeitszeit und arbeitsfreie Zeiten
Regelung laut ArG
Tägliche Arbeitszeit
Die tägliche Höchstarbeitszeit beträgt 12,5 Stunden pro Tag (14 Stunden inkl. Pausen).
Arbeitszeit verlängern
Die tägliche Höchstarbeitszeit von 12,5 Stunden darf nach der ArGV 1 für die Rückreise von einem auswärtigen Arbeitsort überschritten werden. Für die Überzeitarbeit haben Arbeitnehmer:innen gemäss Art. 13 ArG Anspruch auf Entschädigung.
Ruhepausen
Ab 5,5 Stunden ist eine Ruhepause von mindestens 15 Minuten einzulegen. Ab 7 Stunden Arbeitszeit muss die Ruhepause mindestens 30 Minuten betragen. Bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden muss mindestens 1 Stunde Pause gemacht werden. Dabei dürfen Sie Pausen von mehr als 30 Minuten aufteilen.
Ruhezeit
Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit sowie im Anschluss an die Rückkehr von einer Dienstreise steht Mitarbeiter:innen eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden zu – ohne Unterbrechung.
Sonntagsbeschäftigung
Sofern die Dienstreise nicht anders gelegt werden kann, darf diese auch auf einen Sonntag fallen, insofern ein Ruhezeitausgleich geschaffen und ggf. Lohnzusätze entsprechend ausgezahlt werden.
Lachende Frau Mit Handy Und Kopfhoerern Unterwegs Neu

Bereit, Ihr Geschäftsreisemanagement zu revolutionieren? Buchen Sie einfach eine Demo und wir zeigen Ihnen, wie.

Ihre Angaben werden nur zu Demozwecken verwendet. Hier zur Datenschutzerklärung.

FAQ – häufige Fragen rund um die Reisezeit auf Dienstreisen

Wann zählt die Reisezeit als Arbeitszeit?

Sind passive Reisezeiten Arbeitszeit?

Wo beginnt und endet die Dienstreise?

Ist die Anfahrt zu einem Seminar auch Arbeitszeit?

Train Plane Travel

Gestalten Sie Geschäftsreisen einfacher. Für immer.

  • Erleben Sie unsere Plattform in Aktion. Tausende von Unternehmen auf der ganzen Welt vertrauen auf TravelPerk. Es vereinfacht die Verwaltung von Geschäftsreisen durch mehr Flexibilität, volle Kontrolle über die Ausgaben mit einfachen Berichten und Optionen zum Ausgleich Ihres ökologischen Fußabdrucks.
  • Hier finden Sie Hunderte von Ressourcen rund um das Thema Geschäftsreisen, von Tipps für nachhaltigeres Reisen bis hin zu Ratschlägen für die Erstellung einer Geschäftsreise Richtlinie und die Verwaltung Ihrer Ausgaben. Unsere neuesten E-Books und Blog-Beiträge haben für Sie alle Infos.
  • Verpassen Sie nie wieder ein Update. Bleiben Sie mit uns auf sozialen Netzwerken in Kontakt, um die neuesten Produktveröffentlichungen, bevorstehende Veranstaltungen und druckfrische Artikel zu erhalten.